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Beantwortet
Autor Bernd Baumann am 09. Dezember 2012
15212 Leser · 4 Stimmen (-0 / +4) · 0 Kommentare

Sicherheit und Recht

Kosten und personalintensiver Polizeikräfteeinsatz für Fußballspiele

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist es bei den heutigen knappen Haushaltsmitteln und der angespannten Personalsituation (s. Überstunden) der Sicherheitskräfte eigentlich gegenüber der Öffentlichkeit noch vertretbar für Privatveranstaltungen von Fußballvereinen einen derartigen Einsatz von Personal und Material kostenlos zur Verfügung zu stellen. Besonders pervertiert wird dies alles noch vor dem Hintergrund des bei den Vereinen vorhandenen Kapitals wenn es um den Einkauf bzw. die Bezahlung von Spielern geht. Es wird allenthalben überlegt wie man in der öffentlichen Verwaltung Geld einsparen kann. Ein ständig schrumpfender Personalstamm gerät langsam an die Grenzen seiner Belastbarkeit; nur beim Fußball bis hin zum Drittligaverein spielen öffentliche Mittel anscheinend keine Rolle. Ich sehe im übrigen auch kein überwiegend öffentliches Interesse der Bevölkerung an dieser Verschwendungsorgie.
Wenn die Politik ihren Sparwillen glaubhaft aufrecht erhalten will sollte sich hier schnellstens etwas ändern!
Gibt es dazu konkrete Vorstellungen?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Baumann

+4

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Antwort
von Innenminister Boris Rhein am 19. Dezember 2012
Boris Rhein

Sehr geehrter Herr Baumann,

tatsächlich stellen wir auch in Hessen seit der Saison 2009 / 2010 eine kontinuierliche Steigerung der polizeilichen Einsatzkosten im Rahmen von Fußballeinsätzen fest.

Hierzu ist anzumerken, dass die Polizei als Garant für die öffentliche Sicherheit und Ordnung diesen verfassungsrechtlichen Auftrag auch beim Einsatz von Fußballspielen ausübt. Vorrangiges Ziel ist, neben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs der Veranstaltung für eine Vielzahl von Zuschauern.

Die Polizei wird dabei für die Allgemeinheit (tausende von Fußballfans und Unbeteiligte im Bereich der Stadien und auf den An- und Abreiserouten) tätig und nicht für die Vereine bzw. die Fußballverbände. Die Polizei übernimmt dabei keine Ordnungsfunktion für den jeweiligen Veranstalter, da die Beamtinnen und Beamten ausschließlich Gefahren abwehren und Straftäter verfolgen. Diese Aufgaben obliegen der Polizei natürlich auch auf Privatgelände, z.B. in einem Fußballstadion.

Da die Polizei während Fußballspielen grundsätzlich nur die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrnimmt, die Dritte nicht ausführen dürfen (z.B. Verkehrsregelung auf öffentlichen Straßen und Plätzen; Verhinderung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten), darf der Staat die dadurch entstandenen Kosten – laut Gesetz – niemandem in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Boris Rhein