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Autor Harald Hoppe am 25. Februar 2013
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Energie

warme Worte

Die Kategorie 'Bezahlbarkeit' ist eine relative Größe.

Man stelle sich vor, die Kosten für Energielieferungen nach folgender Berechnungsregel zu ermitteln:
1 - 500 kWh/a = Betrag x
500 - 1000 kWh/a = Betrag 2x
1000 - 2000 kWh/a = Betrag 4x
2000 - 4000 kWh/a = Betrag 8x usw
Diese Staffel ist am heute üblichen Verbrauch einer Person pro Jahr (ohne Transport) orientiert; für gewerblichen Verbrauch können ähnliche Staffeln konstruiert werden.

Im Sozialgesetzbuch wird eine Energiehilfe von x/2 für die erste, x/4 für die zweite und x/8 für die dritte Stufe eingeführt, damit wird der Energieverbrauch bis 2000 kWh/a zur Hälfte gestützt.

Mit solcher Methodik wäre das Problem der Energieverschwendung vielleicht besser handhabbar als mit der derzeitigen Subventionierung der Großverbraucher durch die Wenigverbraucher.

Zur Energieversorgung schlage ich vor, die Energienetze in das Eigentum des Bundes zu überführen und die Leitungsentgelte in analoger Form zu staffeln.

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