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Beantwortet
Autor A. Holland-Cunz am 30. Juli 2007
15845 Leser · 416 Stimmen (-132 / +284)

Deutscher Bundestag allgemein

Bahnprivatisierung

Adolf Holland-Cunz, CDU-Mitglied seit 48 Jahren
Arzbergstr. 22
98687 Steinbach-Hallenberg

Bahnprivatisierung

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident ,

vor Tagen habe ich den Dokumentarfilm „Bahn unterm Hammer“ gesehen. Er hat mich tief berührt, obwohl ich mich schon eingehender mit diesem Problem befasst hatte.

Bitte sehen Sie sich diesen Film an und lassen Sie ihn auch im Bundestag zeigen. Wer dann noch für eine Bahnprivatisierung eintritt, will für Deutschland nichts Gutes. Mich erschüttert vor allem für welch niedrige Summe das riesige Volksvermögen Bahn veräußert werden soll. Als ehem. Stadtratsmitglied weiß ich, das kommunale Objekte zum Zeitwert angeboten werden müssen. Wieso trifft das hier nicht zu?
Deutschland hat wohl die falschen Berater. Lobbyisten, die nur ihren Geldgebern schnell hochprofitable Anlagen verschaffen wollen.

Es tut mir weh mit ansehen zu müssen, wie diese Privatisierungspolitik den Rechten und Linken Zulauf beschert und meiner Partei Schaden zufügt.
Über 70% der Bürger sind dagegen, ob sie nun Bahnfahrer sind oder nicht.
Die wenigsten schreiben Ihnen allerdings einen Brief. Die meistem resignieren.

Ich richte die dringende Bitte an Sie diese Privatisierung zu stoppen. Es gibt bessere Möglichkeiten für eine bürgernahe Bahn in öffentlicher Hand, die ich auch kenne.

Bitte teilen Sie mir Ihre Haltung dazu mit. Ich bin auch gerne bereit extra nach Berlin zu einem persönlichen Gespräch zu kommen, wenn Sie mir einen Termin einräumen.

In großer Sorge, mit dennoch freundlichen Grüßen

Adolf Holland-Cunz

+152

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Antwort
aus dem Bundestag am 31. August 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Holland-Cunz,

selbstverständlich gibt es Bereiche, die der öffentlichen Verantwortung unterliegen und aus denen sich der Staat im Interesse des Allgemeinwohls nicht zurückziehen sollte. Dennoch ist immer wieder zu prüfen, wie die staatliche Verantwortung wahrzunehmen ist – dies gilt auch für die Bahn. Die Privatisierung soll u.a. dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu verbessern. Dabei ist auch deren besondere Wettbewerbssituation ins Kalkül zu ziehen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der europäische Güterverkehr bereits seit diesem Jahr liberalisiert ist und es ab 2010 auch im Personenverkehr einen grenzüberschreitenden Wettbewerb geben wird.

Nach dem Grundgesetz (Artikel 87e Absatz 4) hat der Bund allerdings zu gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, Rechnung getragen wird. Das betrifft insbesondere den Ausbau und Erhalt der Schieneninfrastruktur. Der am
24. Juli 2007 im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht daher u.a. vor, dass der Bund auch weiterhin Investitionen zum Erhalt des Schienennetzes bereitstellen wird. Netzumfang, Netzqualität und Bundeszuschüsse sollen in einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geregelt werden. Jedes Jahr hat die DB AG zudem einen Zustands- und Entwicklungsbericht über die Infrastruktur vorzulegen, in dem dargestellt wird, ob die Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionsverpflichtungen erfüllt wurden. Werden die Qualitätsmaßstäbe nicht eingehalten, kann der Bund Zuschüsse ganz oder teilweise zurückfordern.

Darüber hinaus ist im Gesetzentwurf ausdrücklich festgelegt, dass die steuerfinanzierte Eisenbahninfrastruktur (Schienennetz, Bahnhöfe) – auch im Falle einer Teilprivatisierung – im Eigentum des Bundes verbleiben wird. Zwar soll der DB AG das Eisenbahnnetz für zunächst 15 Jahre zur Nutzung übertragen werden, und sie soll es bilanzieren dürfen, es soll aber juristisch nicht in ihrem Eigentum stehen. Einer Verlängerung dieser Regelung müsste der Bundestag erneut zustimmen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Nutzung des Eisenbahnnetzes nach dieser Zeit im vollen Umfang revidierbar ist, wenn die Erfahrungen negativ sein sollten. Insofern kann man auch nicht von einem „Ausverkauf“ öffentlichen Eigentums sprechen, wie dies in der öffentlichen Diskussion gelegentlich geschieht.

Ob und inwieweit der vorliegende Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der DB AG in dieser oder einer geänderten Fassung beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Denn Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf erst noch zustimmen. Derzeit gibt es in den Bundestagsfraktionen und in den Bundesländern noch erhebliche Kritikpunkte an der von der Bundesregierung vorgesehenen Ausgestaltung der Privatisierung, die im Gesetzgebungsverfahren noch ausführlich zu erörtern sein werden.

Mit freundlichen Grüßen