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Autor Yvonne Schmitz am 27. August 2007
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Aktuelles

ungerechte Unterhaltsregelungen

Sehr geehrter Bundestagspräsident,

Ich habe die Regelungen zur Unterhaltreform gelesen und kann nur hoffen,daß sie so niemals durchgesetzt werden kann.Diese Regelung wird keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützten. Es werden nach wie vor die Steuervorteile der neuen Familie im Kindesunterhalt einbezogen.
Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert, folglich wird das Ehegattensplitting der neuen Familie zugestanden und gehört einzig und Allein in diese Familie.Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die Stkl.I (ungerechterweise,denn er hat trotzdem noch seine Familie-Kindesunterhalt und ggf.Ehegattenunterhalt-,für die er sorgen muß) und erst durch die erneute Heirat bekommt er wieder die Stkl.III.

Wessen Verdienst ist es, daß der Mann die Stkl.III bekommt?

Die Erstfamilie an den Vergünstigungen der Zweitfamilie zu bereichern und im Gegenzug die Zweitfamilie für die Bereicherung der Erstfamilie zu verarmen,kann doch nicht das Ziel einer zeitgemäßen Familienpolitik sein.

Eine faire Regelung wäre:
1.Der Abzug des Ehegattensplittings vor der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens.
2.Die prozentuale Aufteilung nach vorhandenen KFB´s auf der Steuerkarte des Unterhaltpflichtigen. Vorallem auch, weil gemeinsame Kinder der neuen Familie mit 1KFB, Stiefkinder mit 0,5KFB und die unterhaltsberechtigten Kinder auch nur mit 0,5KFB steuerlich berücksichtigt werden.

Die Erstfamilien werden in dieser Politik als Markenware gehandelt,während die Zweitfamilien nur Raubkopien sind und eigendlich vernichtet werden müssten ... oder ??

Warum sonst werden die Zweitfamilien so mies behandelt?
Auch die Zweitfamilie muß leben können.
Wie erklären sie sich sonst den Zwang,daß ich meine Kinder auf die Steuerkarte meines Mannes eintragen lassen muß,wenn er die Stkl.III nimmt,weil er einen gut bezahlten Job hat und immer haben wird?
Das ist doch die reinste Abzocke und Augenwischerei.

Mit zynischen Grüßen
Yvonne Schmitz

Hintergründe:

Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die Stkl.I und durch die erneute Heirat die Stkl.III, während die zuvor alleinerziehende Ehefrau mit der Heirat die Stkl.II verliert.Es liegt doch ganz klar auf der Hand,wieso das so ist.
Dafür hat ja die erste Ehefrau,wenn unverheiratet,die Stkl.II,wovon auch die Kinder profitieren und bekommt das Kindergeld.Wenn sie wieder verheiratet ist,profitiert sie ebenfalls vom Ehegattensplitting und mit ihr auch die Kinder.
Ebenso ist es mit den Kinderfreibeträgen. Den hälftigen KFB erhält der Unterhaltspflichtige, solange er Unterhalt zahlt. Im anderem Fall kann die erziehende Person diese Hälfte beanspruchen. Wenn in der neuen Familie z.B. Kinder des Partners leben, wird auch auf deren (meist0,5) KFB´s keine Rücksicht genommen.
Leibliche Kinder in der Zweitfamilie stehen mit 1,0 KFB auf der Lohnsteuerklasse, bekommen aber nur maximal (altersentsprechend) den gleichen Betrag,wie leibl.Kinder mit 0,5 KFB.
Insofern profitieren die Kinder in der ersten Familie doppelt von den bessergestellten Steuerklassen beider Elternteile zu je 100% (während die 2.Ehefrau jeglichen Anspruch auf diese Steuervorteile verliert) und von ihnen zustehenden Kinderfreibeträgen beider Elternteile.
Zusätzlich profitieren sie aber auch noch von den Kinderfreibeträgen der Kinder im Haushalt des Unterhaltspflichtigen wie folgt: 0,5 für alle gemeinsamen Kinder der Zweitfamilie und 0,5 oder sogar 1,0 für alle eingeheirateten Kinder (Stiefkinder,sie verlieren jeglichen Anspruch ihrer KFB's).
Beispiel:
Bei 3 Kindern aus der 1.Familie(1,5 KFB-Mutter + 1,5 KFB-Vater),einem gemeinsamen Kind der 2.Familie (1,0 KFB) und 3 Kindern des Partners (1,5 -3,0 KFB)in der 2.Familie,hat folglich die erste Familie 1,5 + 1,5 eigeneKFB + 0,5Halbgeschwister KFB + 1,5-3,0 = 5-6,5 KFB,während die 2.Familie nur noch 0,5 KFB übrig hat,obwohl in dieser Familie 4 Kinder leben,in der ersten aber nur 3. Vorallem weil die Steuerbescheide als Einkommen mitgerechnet werden.
Es werden den Zweitfamilien steuerliche Vorteile gewährt (inkl.Kinderfreibeträge für mitgebrachte Kinder),die ihnen dann letztendlich wieder weggenommen und der alten Familie zugesprochen werden. Das ergibt keinen Sinn, vorallem nicht vor dem Hintergrund,daß das neue Unterhaltsgesetz den Zweitfamilien helfen soll.
Es ist nicht Sinn der Sache, die Kinder der 1.Ehe besser zu stellen. Ich als Zweitehefrau fühle mich zu Unterhaltszwecken regelrecht missbraucht. Denn ohne mich gäbe es das Ehegattensplitting nicht. Mir kommt es so vor, als würde nur darauf gewartet, daß Unterhaltspflichtige wieder heiraten, damit man diese Ehe zu Unterhaltszwecken ausbeuten kann,während sie dann auch noch Bedürftig wird.
Zweitfamilien werden durch diese Regelungen zu Sozialfällen werden ,oder glauben sie ernsthaft,daß die Ehefrauen alle Verluste so ohne weiteres durch Arbeit wieder ausgleichen können,wenn sie nebenbei noch Kinder erziehen,der Arbeitsmarkt frauenfeindlich/unflexibel ist und Frauen zudem auch noch weniger verdienen als die Männer.
Ach ja ... das neue Unterhaltsgesetz soll dafür sorgen,daß weniger Kinder auf Sozialhilfe angewiesen sind.Aber, welche Kinder meinen sie? Die 3 Kinder aus der Erstfamilie oder die 4 kinder aus der Zweitfamilie?
Wie sie sehen geht ihre Rechnung nicht auf.Duch die Entstehung vieler(und immer mehr werdenden) Patchworkfamilien sind es meist die größeren Familien,die am Ende Sozialhilfe benötigen.Und das sind meistens mehr Kinder,die Sozialhilfe benötigen.Während sehr oft die Erstfamilie durch erneute Heirat (auch ohne Unterhalt),ohne Sozialhilfe auskäme.Warum wird nicht geprüft,welche Familie mehr Geld nötig hätte?

Ich denke, es liegt nicht in ihrem Bereich. Aber dennoch haben auch sie die Möglichkeit für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

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