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Beantwortet
Autor Martin Güthues am 06. Oktober 2009
8866 Leser · 143 Stimmen (-1 / +142)

Sonstiges

Wahlplakate

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

bin Busfahrer von Beruf. Jeweils vor irgendwelchen Wahlen (Kommunal-, Landes-, Bundeswahlen) wird die Umgebung in den Städten bunt. Nämlich mit vielfältigen Wahlplakaten, Aushängen, Werbesäulen etc.pp.
Alles wunderbar und auch in diesem Falle "Jedem das Seine "

Nur, was mich erheblich stört und mit der Zeit regelrecht aufregt, ist der Tatbestand, das Wochen, ja oft Monate nach entsprechenden Wahlen diese Aushänge immer noch veröffentlicht.

Und das halte ich nicht für OK. Deshalb nun meine Bitte an Sie in Ihrer Funktion als Bundestagspräsident;
Veranlassen Sie doch bitte, dass die Parteien per Verordnung/Gesetz o.ä. aufgefordert werden, innerhalb von 2 Wochen nach den entsprechenden Wahlen die Aushänge zu entfernen !

Sollten Sie nicht für so einen Vorschlag der richtige Ansprechpartner sein, dann wissen Sie aber sicherlich, wer das veranlassen könnte. Bitte leiten Sie meinen Wunsch dann freundlicherweise weiter.

Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen aus der schönen Klingenstadt

gez.Martin Güthues

PS:
War als Kind sehr oft in Ihrer Heimatstadt Bochum, da wir auf der Wiemelhauserstr (Süßwaren Zschirner) Verwandschaft hatten...

+141

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Antwort
aus dem Bundestag am 30. November 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Güthues,

Parteien haben gemäß Grundgesetz die Aufgabe, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Sie müssen im Vorfeld von Wahlen für ihre Ideen und Kandidaten werben können. Deshalb sind Städte und Gemeinde verpflichtet, das Aufstellen bzw. Anbringen von Wahlplakaten zuzulassen. Innerhalb welcher Fristen sie die Wahlwerbung genehmigen und bis wann diese nach der Wahl spätestens zu entfernen ist, darüber dürfen sie allerdings selbst entscheiden. Mit Ihrem Anliegen sollten Sie sich daher an Ihre Stadt oder Gemeinde wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation