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Beantwortet
Autor Richard Lothholz am 30. November 2009
7872 Leser · 70 Stimmen (-0 / +70)

Deutscher Bundestag allgemein

Büromaterial

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

in den vergangenen Tagen habe ich die Diskussion über die Montblanc-Schreibgeräte mit großer Verwunderung verfolgt. Mir ist es unerklärlich, dass die Anschaffung derartigen Materials einfach auf Sachkostenbudget ohne Vorgaben bzgl. Lieferanten / Modellen bzw. auch ohne jegliches 4-Augen-Prinzip und für den eigenen Gebrauch erfolgen kann. Sicher ist es Ihnen bekannt, dass in der Industrie (selbst bei hochrangigen Mitarbeitern) eine solche Bestellung zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen würde.

Wieso sind solche Bestellungen von Luxusprodukten für den eigenen Gebrauch überhaupt zulässig gewesen?

Muss ein Verwendungszweck angegeben werden, gibt es ein 4-Augen-Prinzip?

Insbesonder aktuell gelten drastische Sparmaßnahmen in der gesamten deutschen Wirtschaft, Budgets sind extrem gekürzt, ist hier auch eine Umsetzung für die Bundestagsabgeordneten erfolgt oder geplant (insbesondere bzgl. Sachkosten und Reisekosten)?

Auf eine frühere Anfrage bzgl. Sparmaßnahmen hatte mir Ihr Büro beschieden dass pro Kopf der deutschen Bevölkerung der Etat des Bundestags relativ gering sei. Diese Begründung würde bei meinen Vorgesetzen und Aktionären in der Industrie bestenfall mit Belustigung zur Kenntnis genommen - Sparmaßnahmen sind überall möglich und in Zeiten in denen viele Bürger ihren Arbeitsplatz verlieren oder dessen Verlust befürchten auch gut begründet.

Ich würde mich freuen wenn es kurzfristig zu einer signifikanten Änderung der heutigen Büromaterialpolitik generell, und zu Sparmaßnahmen aktuell insbesondere käme, und werde dies den Fraktionen auch vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Lothholz

+70

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Antwort
aus dem Bundestag am 27. Januar 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Lothholz,

viele Bürgerinnen und Bürger haben zu diesem Thema an den Bundestagspräsidenten geschrieben.

Die Sache verhält sich so: Abgeordnete erhalten gemäß Paragraph 12 des Abgeordnetengesetzes eine Amtsausstattung. Damit werden Aufwendungen abgegolten, die durch das Abgeordnetenmandat veranlasst sind. Zu dieser Amtsausstattung zählt das so genannte Konto für Sachleistungen, von dem die Parlamentarier Ausgaben für Büro- und EDV-Verbrauchsmaterialien, für die technische Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros sowie die Kosten für Handy und Telefon bestreiten. Dafür stehen jedem Abgeordneten bis zu 12.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Ausgaben vom Sachleistungskonto werden über die Bundestagsverwaltung abgerechnet. Die Auslagen werden dem Abgeordneten nach Vorlage und Prüfung der entsprechenden Belege erstattet. Jeder Abgeordnete entscheidet jedoch selbst über die Anschaffungen. Die wenigsten Parlamentarier schöpfen das Konto übrigens aus.

Wie Sie zwischenzeitlich vielleicht Medienberichten entnommen haben, hat der Bundestagspräsident das Thema „Konto für Sachleistungen“ im Ältestenrat zur Sprache gebracht und angeregt, die Regeln für die Beschaffung von Büromaterial zu überprüfen. Der Ältestenrat wird dazu nun Vorschläge erarbeiten lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation