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Archiviert
Autor Manfred Greth am 13. August 2007
13806 Leser · 272 Stimmen (-104 / +168)

Gesetzgebungsverfahren

Ang.

Sehr geehrter Herr Lammert,

mein Anliegen:

Ich habe eine Tochter die nächstes Jahr die ´Volljährigkeit erreicht . Die Kindesmutter ist neu verheiratet und meine Tochter hat denn Namen des neuen Mannes angenommen (Namensänderung).
Warum wird laut Gesetz bei der Berrechnung ab der Volljährigkeit nicht der Stiefvater mit eingebunden.

Mit freundlichen Grüssen

Manfred Greth

+64

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