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Autor Tomas J. am 05. Juli 2007
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Aktuelles

Offenlegungspflichten von Abgeordneten

Dank jüngster BVG Entscheidung wieder in aller Munde: Die Offenlegungspflicht von Nebeneinkünften.

Aber Herr Lammert, wenn Sie ehrlich sind ist das ganze Gesetz doch nur Blendwerk und mit einfachsten betriebswirtschaftlichen Mitteln und legalen Tricks auszuheben. Ich stelle Ihnen gerne meinen Unternehmensberater zur Seite.

So werden wir in nächster Zeit, sofern nicht schon geschehen, eine vermehrte Gründung von Kapitalgesellschaften bei Abgeordneten sehen. Vermutlich werden hierfür sogar englische Limiteds gewählt, da diese handlicher und kostengünstiger sind als die deutschen GmbH und deren notariell beglaubigten Mitteilungspflichten bei Amtsgerichten und Handelsregister.

So steht man als Abgeordneter ganz offiziell bei einem völlig unbekannten Unternehmen auf der 'Payroll' und kann als Angestellter dieser Gesellschaft 'omniscious' für nicht gerne genannten Lobby-, Interessenguppen oder Unternehmen beratend tätig werden.

In Kombination mit einer weiteren Limited als Holding, welche nicht in Deutschland tätig ist spart man zudem völlig legal enorm an Steuern: Gewinne in England abschreiben und Verluste in Deutschland absetzen.

Es muß doch so schön sein, als Abgeordneter nicht nur die eiegnen Diäten, sondern auch noch die eigenen unternehmerischen Spielregeln bestimmen zu dürfen oder?

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