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Autor kevin schmidt am 04. Oktober 2008
14249 Leser · 512 Stimmen (-2 / +510)

Bundestagsabgeordnete

Überhang Mandate

Sehr geehter Herr Bundestagspräsident ,

die Oberhang Mandate sind ja Verfassungswidrig . dies ist ja jetzt
fest gestellt worden .

Wer kommt nun für die Kosten auf , die aus diesen Verfassungswidrigen Mandaten entstanden sind bzw. entstehen für
den Fall das dies nicht mehr vor der nächsten Bundestagswahl geändert wird .

Ich bin der Meinung wenn die Parteien dies nicht vor der Bundestagswahl geändert haben müßen die Parteien auch für die Kosten bzw. Versorgungsansprüche aufkommen .
Es ist dem Steuerzahler nicht zu zu mutten das er auch noch die
Pensionen , die recht großzügig sind , für die Abgeordneten bezahlen
soll die Verfasungswidrig im Bundestag sind bzw. waren .

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westerwald

Kevin Schmidt

+508

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