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Beantwortet
Autor Michel Bertram am 20. März 2008
7744 Leser · 148 Stimmen (-2 / +146)

Gesetzgebungsverfahren

Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

der Tagespresse ist zu entnehmen, dass dem seit Anfang des Jahres geltenden Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht eine Absage erteilt wurde - es wurde in einigen Teilen für unzulässig erklärt.

Dieses Gesetz geht nun auf eine EU-Richtlinie zurück, überschreitet diese ja scheinbar noch, wobei Frau Zypries zunächst behauptet hatte, diese Richtlinie würde nur minimal umgesetzt.

Irland hat bereits eine Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingereicht, mit der Begründung, die EU überschreite hier ihre Kompetenz.

Wird auch Deutschland sich dieser Klage anschließen und unter welchen Umständen wäre dies möglich?

Mit besten Grüßen

Michel Bertram

+143

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Antwort
aus dem Bundestag am 18. April 2008
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Bertram,

Irland hat zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof gemäß Artikel 230 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erhoben. Befugt zur Erhebung einer solchen Klage ist jeder Mitgliedstaat.

In einem überfraktionellen Antrag haben im Deutschen Bundestag Abgeordnete der Opposition die Bundesregierung aufgefordert, gegen die Richtlinie Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einzureichen und von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis zu einer Entscheidung abzusehen. Dieser Antrag (16/1622) wurde am 20. Juni 2006 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Ein weiterer parlamentarischer Antrag auf Prüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof liegt bislang nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Presse und Kommunikation