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Autor Paul Berger am 09. Januar 2012
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Glauben und Leben

Hochfest Erscheinung des Herrn- Dreikönig am 6. Januar als gesetzlicher Feiertag auch in NWF!

Hochwürdiger Herr Erzbischof von Köln S.E. Joachim Kardinal Meisner!
Ich finde es sehr schade, dass das Hochfest der Erscheinung des Herrn, das hohe Dreikönigsfest am 6. Januar in Nordrhein Westfalen kein gesetzlicher Feiertag ist. Dies ist völlig unverständlich, da der 6. Januar ja in Bayern, Saarland, Baden Württemberg und selbst im evangelischen Sachsen Anhalt als richtiger Feiertag begangen wird. Auch in Österreich, Italien, Kroatien, Slovakei, Griechenland, Spanien, Schweden, Finnland und in der Schweiz wird dieses Fest als staatlich anerkannter Feiertag begangen. Sogar in Polen wurde es erst vor zwei Jahren als Feiertag neu eingeführt! Gerade im Kölner Dom werden doch die Reliquien der H. Drei Könige so sehr verehrt und es wäre schön, wenn auch Nordrhein Westfalen endlich nachziehen würde, um dadurch diesem wunderbaren Hochfest wieder den eigentlichen, im zustehenden Glanz zurückzugeben! Überhaupt wäre es nicht zuviel verlangt, es sogar bundesweit in Deutschland als Feiertag einzuführen, da dieses Hochfest ja in der katholischen wie auch in der evangelischen Kirche gleichermaßen gefeiert und anerkannt wird. Meine Frage: Wäre es möglich, den 6. Januar auch in Nordrhein Westfalen als gesetzlichen Feiertag einzuführen? Kirchliche Feiertage sind eine wichtige Präsenz der Kirche in der Öffentlichkeit und Gottes Herrlichkeit wird dadurch gelobt und bezeugt.
Mit besten Grüßen Paul Berger - Bozen/Gries-Südtirol

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