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Beantwortet
Autor Lisa R. am 10. Mai 2013
8889 Leser · 24 Stimmen (-9 / +15)

Sonstige Fragen

Hochzeit unter freiem Himmel

Sehr geehrter Herr Kardinal Meissner,

mein Verlobter und ich werde im Juni heiraten.
Wir wollten und das "Ja"-Wort, in einer alten Klosterruine, die in unrgelmäßigen Abständen auch für Gottesdienste genutzt wird, und auch eine kleine Kapelle besitzt, geben. Diese Klosterrunie steht im Heimatort meines Verlobten, der keine eigene Kirche besitzt.
Da wir sehr Heimat- und Naturverbunden sind ist es uns ein wichtiges anliegen uns an diesem Ort trauen zu lassen.
Unser Pfarrer der uns trauen will, hatte uns versichert das das kein Problem wäre und man lediglich eine Genehmigug des Bistums einholen müsse, er selbst habe auch schon ein Trauung in eine Scheune vollzogen.
WIr haben nun alles für die Trauung vorbereitet und dann diese Woche, 1 Monat vor unserer Hochzeit, erfahren das die Trauung nicht genehmigt wurde. Wir sind sprachlos und können die Entscheidung nicht verstehen, denn wo ist man Gott näher als unter freiem Himmel?
Was können wir tun, damit die Trauung trotzdem in der Klosterruine stattfinden kann?
Vielen Dank für Ihre hilfe.

Mit herzlichen Grüßen

L. Rüssel

+6

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Antwort
von Joachim Kardinal Meisner am 11. Juni 2013
Joachim Kardinal Meisner

Sehr geehrte Frau Rüssel,

mit Ihnen freue ich mich auf den Tag, an dem Sie und Ihr Verlobter für immer zueinander Ja sagen und sich gegenseitig das Ehesakrament spenden wollen. Mit Ihnen freut sich aber auch die ganze Kirche, denn die Eheschließung ist, wie jede Sakramentenspendung, niemals Privatsache, sondern immer eine Feier der ganzen Kirche.

Darum heißt es auch im entsprechenden liturgischen Buch: „Entsprechend der Bedeutung des Ehesakramentes für die Gemeinde ist der Ort für die Feier der Trauung die Pfarrkirche.“
Dadurch soll deutlich werden, dass die Eheleute sich nicht nur im privaten Kreis ihrer Familie und Freunde das Jawort geben, sondern dass diese sakramentale Verbindung in der Ehe immer auch ihren Ort in der Kirchen- gemeinde, zu der die Eheleute gehören, hat. Darum ist es gut und sinnvoll, dass die Feier im Kirchengebäude, in dem sich die Gemeinde auch sonst zum Gottesdienst versammelt, stattfindet.

Als katholische Christen verstehen wir die Ehe darüber hinaus als Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche. Darum soll die Eheschließung katholischer Brautleute nach Möglichkeit innerhalb einer Eucharistiefeier stattfinden, die sinnvollerweise ebenfalls an dem Ort stattfindet, an dem die Gemeinde sich auch sonst zur Eucharistiefeier versammelt und die durch den geweihten Altar herausgehobener Ort und Mittelpunkt der Gemeinde ist.

Sehr geehrte Frau Rüssel, Sie werden verstehen, dass ich zum konkreten Einzelfall keine Stellung nehmen kann, weil mir der von Ihnen gewünschte Ort, an dem die Trauung stattfinden soll, nicht bekannt ist. Ich hoffe aber, dass Sie meine Darstellung nachvollziehen können und bitte Sie herzlich, sich vertrauensvoll auf eine Feier in der Kirche einzulassen und darauf zu vertrauen, dass Sie an dem Ort, der in besonderer Weise der Gottes- begegnung geweiht ist, dem Herrn als Spender alles Guten noch einmal wesentlich intensiver begegnen können.

Für Ihr gemeinsames Leben wünsche ich Ihnen von Herzen Gottes Segen.

Ihr
Joachim Kardinal Meisner