Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Franka Th.-Ger. am 07. Dezember 2011
10090 Leser · 9 Stimmen (-2 / +7) · 1 Kommentar

Stromnetze und Speicher

Neuerliche Arbeitsgruppe

Sehr geehrte Damen und Herren.

Vor einem Jahr:
„Es kann nicht sein, dass die Länder, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien am stärksten vorantreiben - und damit auch die Bundesregierung bei der Erfüllung ihrer energiepolitischen Ziele am meisten unterstützen -, durch höhere Strompreise für dieses Engagement bestraft werden", sagte Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers

Diese Woche:
Brandenburg hatte gemeinsam mit Sachsen-Anhalt den Vorschlag gemacht, in einer Arbeitsgruppe die Fragen nach der Kostenverteilung beim Netzumbau zu klären. Ein entsprechender Antrag wurde von der Wirtschaftsministerkonferenz einstimmig angenommen.
Die Forderung Brandenburgs, die mit dem Ausbau der Stromnetze verbundenen Kosten bundesweit umzulegen, hatte Minister Christoffers mit entsprechenden Initiativen bei den Wirtschaftsministerkonferenzen der letzten Zeit und im Bundesrat untermauert. Die Bundesregierung hatte zu den Kosten des Netzausbaus einen Prüfbericht vorgelegt.

So weit ich die Zahlen wirklich kenne, sind für den Netzausbau allein in Brandenburg ca. 2 Mrd. Euro eingeplant. Ich frage mich, wenn der Bund nun diese Investitionen unterstützen wird, scheinbar die Energiekonzerne sich nur minimal beteiligen müssen (?), warum bleiben die Endverbraucher (also wir) auf den Kosten sitzen?

Wie wird der Netzausbau finanziert?

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Antwort
am 01. März 2012

Sehr geehrte Frau Thoma - Gerlach,

der Netzausbau finanziert sich über die von den Letztverbrauchern zu zahlenden Strompreise. Bestandteil der Strompreise sind die Netzentgelte, die für die im Land Brandenburg tätigen Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur überwacht werden. Welche Kosten die Netzentgelte bestimmen, ist im Energiewirtschaftsgesetz sowie den darauf aufbauenden Verordnungen, der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) geregelt.

Grundsätzlich können die Netzbetreiber alle Netzausbaukosten in die Netzentgelte einrechnen. Sie unterliegen dabei aber gemäß den Regelungen der ARegV bestimmten Effizienzvorgaben durch die Bundesnetzagentur.

Da der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den verschiedenen Netzgebieten mit unterschiedlicher Intensität erfolgt, unterscheidet sich auch der jeweilige Netzausbaubedarf mit der Folge, dass die Netzausbaukosten und damit die Netzentgelte und letztendlich auch die Strompreise sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterscheiden.

Die Forderung Brandenburgs nach einer bundesweiten Umlage der Netzausbaukosten bedeutet eine gleichmäßige Verteilung der Netzausbaukosten aller in Deutschland tätigen Netzbetreiber auf die Netzentgelte. Alle Netzausbaukosten sollen aufsummiert, die durchschnittlichen Kosten ermittelt und diese dann jedem Netzbetreiber - unabhängig von dessen tatsächlichen Netzausbaukosten - in Abhängigkeit von der jeweiligen Netznutzungsmenge zugeordnet werden. Damit würde jeder Letztverbraucher in Deutschland über den Strompreis mit dem gleichen Betrag je kWh für den Netzausbau belastet.

Der Bund übernimmt dabei keine Kosten. Zur Anwendung einer diesbezüglichen Umlageregelung bedarf es aber eines Bundesgesetzes.

Eine vergleichbare Regelung findet sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die in den Stromrechnungen ausgewiesene „EEG-Umlage“ basiert auf einem diesbezüglichen Umlagemechanismus und ist damit bundesweit gleich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

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