Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Martin Müller am 08. Juli 2013
12283 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3) · 0 Kommentare

Windenergie

2% Ausbauziel Windenergie

Hallo, mich interessiert, warum und auf welcher wissenschaftlichen Basis die Landesregierung bestimmt hat, dass genau 2% der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen sollen. Bitte erklären Sie auch, worauf sich die 2% genau beziehen. Vielen Dank.

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 25. Juli 2013
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Muller,

die Ermittlung der Windkraftpotenziale für die Jahre 2020 (Energiestrategie 2020) sowie 2030 (Energiestrategie 2030) erfolgte über Szenarienanalysen durch wissenschaftliche Berater. Die Gutachten sind hier abrufbar.

Diese Szenarienanalysen konzentrierten sich auf den Energiemix, technische Entwicklungen der Anlagen sowie den Umbau des Energiesystems. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) hat für die dabei ermittelten Windkraftleistungen eine Flächenanalyse vorgenommen, um die realen Gegebenheiten des Landes besser abzubilden.

Unter Berücksichtigung technischer Entwicklungen wurde vom LUGV eine Tabelle (siehe Datenblatt 3) erarbeitet, aus der ablesbar ist, für wieviel Windkraftleistung welche Fläche zur Verfügung stehen muss.

Dabei wurden von den für Windkraft prinzipiell geeigneten Gebieten die Restriktionsflächen abgezogen. Restriktionsflächen sind u.a. Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Gewässer, Wälder, Siedlungen, Wirtschaftsflächen, Infrastrukturflächen. Die Flächenanalyse berücksichtigt auch die geltenden Abstandsregelungen.

Die Interministerielle Arbeitsgruppe Energie- und Klimaschutzstrategie (IMAG), die den Prozess der Erarbeitung der Energiestrategie 2030 begleitete, hat die Tabelle mit den wissenschaftlichen Beratern diskutiert. Im Ergebnis verständigte sich die IMAG auf ein Ausbauziel von 10.500 MW Windkraftleistung bis zum Jahr 2030. Dies entspricht einer benötigten Fläche von 583,3 km², also ca. 2 % der nutzbaren Landesfläche Brandenburgs.

Anderen Studien zufolge gibt es in Brandenburg ein größeres Potential. So fast z.B. eine Studie des Institutes für Ökologische Wirtschaftsforschung – IÖW die Ergebnisse mehrerer Raumanalysen zusammen. Die betrachteten Raumanalysen haben dabei unter Berücksichtigung von Restriktionen Potentialflächen für Windkraft von 1.500 km² (5,1 % der Landesfläche) bis zu 2.925 km² (9,9 % der Landesfläche) ermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper

Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg