Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Tilman Kluge am 05. August 2011
13351 Leser · 83 Stimmen (-5 / +78) · 0 Kommentare

Windenergie

WKA und Farbe

Bezugnehmend auf den Beitrag v. am 11. Mai, in dem der Autor bei der Windkraft kritisiert, daß die Anlagen gwissermaßen „10.000 fach kopiert, so, als hätte eine Riesenhand sie bloß in die Landschaft hineingesetzt“ dastünden. Gestaltung heiße aber, „zwischen technischem Optimum und Umgebung (Stadt / Landschaft) zu vermitteln“. „Vermögen wir es zu erreichen, dass Menschen nicht nur leidlich dreingefügt, sondern sogar gerne schauen?“

Das hierbei übliche Lichtgrau ist eher ein Zeichen unterentwickelter Phantasie der Designer.

Die bei ENERCON bekannte "grüne Socke" ist ein bei weitem noch nicht ausgereizter Ansatz.

Rechtlich ist das Thema im Bereich Eingriffsminimierung (§13 ff. BNatSchG - und im weiteren Sinne beim Ausgleich) anzusiedeln, woraus sich ergibt, daß es hier am wenigsten um eine Chance für die Kunst geht (s.o.), sondern um eine rechtliche Notwendigkeit.

Vgl. z.B. http://www.studiovongarnier.de/index.php .

Siehe Grafik & Fotomontage farbig ./. grau http://www.igsz.eu/WEK/wka-col2b.jpg & http://www.igsz.eu/WEK/wka-col2.JPEG

Werden Sie an geeigneter Stelle und vor diesem Hintergrund auf die Änderung der Ziff. 5.2 der Allg. Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen idF v. 29.4.2007 hinwirken, um neben derzeit Verkehrsweiß oder Verkehrsorange bzw. Verkehrsrot iVm Grauweiß, Achatgrau oder Lichtgrau künftig weitere mit den Rotmarkierungen kontrastierende Farbgebungen zu ermöglichen?

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Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 05. September 2011
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Kluge,

nein, seitens der Landesregierung des Landes Brandenburg ist derzeit nicht vorgesehen, auf eine Änderung der Ziffer 5.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen in der Fassung vom 29.4.2007 hinzuwirken.

Soweit der Flugverkehr betroffen sein kann, muss die Farbgebung von Windenergie-Anlagen im Hinblick auf deren Sicherheit festgelegt werden. Dabei ist auch eine bestimmte Einheitlichkeit notwendig; europäische und internationale Vorgaben (ICAO) sind zu beachten. Soweit darüber hinaus keine Beeinträchtigung des Flugverkehrs zu befürchten ist (z.B. durch die Turmfarbgebung), können die Hersteller gestalterisch flexibel vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg