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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor E. Bröskamp am 28. Januar 2008
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Familienpolitik

Kinderbetreuung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum gibt es mit Einführung des Elterngeldes nicht sofort einen Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr auf einen kostenfreien Krippenplatz?

Begründung:
Die Kürzung von 24 Monaten auf 12 oder 14 Monate benachteiligt viele, die lediglich den Sockelbeitrag (300 Euro) bekommen.
Für viele Familien führt dies zum finanziellen Desaster.

Einer Berufstätigkeit nachzugehen ist somit unmöglich. Viele können nicht auf Großeltern zurückgreifen und / oder sich Tagesmütter leisten.
Sie nehmen damit bewusst in Kauf, das noch mehr Familien mit Kindern in Armut leben.

Ebenso werden die Frauen in ihrer Rentenanwartschaft elementar benachteiligt, da auch der derzeitige Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht ausdrücklich ein Ganztagsplatz ist.
Somit ist es fast unmöglich eine Vollzeitstelle inne zu haben.

Sie wissen um die katastrophale Situation der Ganztagsbetreuung vor allem im Westen Deutschlands.

Von Wahlfreiheit kann wohl keine Rede sein.

Und 2013 ist noch weit weg!

Was ist mit den Familien/ Frauen HEUTE????

MFG
Elisabeth Bröskamp