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Abstimmungszeit beendet
Autor Heike M. am 29. Januar 2008
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Familienpolitik

Wer schützt das Kindeswohl in öffentlichen Einrichtungen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit großem Interesse verfolge ich den neuen Gesetzesentwurf zu Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls.
Sie finden meine ganze Zustimmung bei Ihrem Bemühen, das Wohl unserer Kinder zu schützen. Dass den Eltern diese Pfllicht und auch der Vorrrang eingeräumt wird, finde ich sehr wichtig.

Ich stelle Ihnen folgende Frage: Wie können sich Eltern um das Wohl ihrer Kinder bemühen, wenn es durch Dritte und in Bereichen, in denen sie keinen direkten Einfluß haben, gefährdet ist?

Als Beispiel möchte ich die Gewalt an Schulen nennen (im Gesetzesentwurf wird z.B. durch ein Verbot das Zusammentreffen des Kindes mit einem gewaltätigen Erwachsenen verhindert).
Aber auch durch manchen Mangel an Schulen, wie sie durch einige Studien und Untersuchungen in letzter Zeit beschrieben werden, kann das einzelne Kind in seiner individuellen Entwickling gefährdet sein.
Ein weiteres Beispiel sind Kindergärten und Krippen, in denen durch einen niedrigen Betreuungsschlüssel den Kindern keine Bindungsbeziehung geboten werden kann. Welch fatale Folgen dies auf die Entwickluing der Kinder hat, ist ausreichend bekannt.
Was können nun Eltern tun, um in diesen Bereichen ihre Kinder zu schützen und was tut der Staat dafür?

Eine Gesinnung des "Hinsehens" brauchen wir wirklich in Deutschland. Dabei sollten alle Lebensbereiche der Kinder mit eingeschlossen sein.

MIt freundlichen Grüßen
Heike Mieger