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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Günter Röhrbein am 06. Februar 2008
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Soziales

Gehaltsumwandlung von1984

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ähnlich der heutigen Riesterrente gab es 1984 eine sogenannte Gehaltsumwandlung, die allerdings in eine Lebensversicherung eingezahlt wurde. Dieses war meine sogannte 2. Säule der Altervorsorge. Eine 3. Säule werden Sie heute auch nur in Großbetrieben finden. Handwerksbetriebe und Mittelstandsunternehmen werden kaum in der Lage sein, eine Betriebsrente zu zahlen.
Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahrs wurde mir jetzt die Zahlung meiner Versicherung angekündigt, gleichzeitig mit der Bitte um Aufgabe des Namens meiner Krankenversicherung. Auf Anfrage bei der LV erfuhr ich, daß 2004 ein Gesetz veraschiedet und 2005 in Kraft trat, nachdem ich aus meinem Versicherungsendbetrag ca 15 Prozent der Verischerungssumme (3 Jahresbeiträge) an die Krankenkasse abzuführen ist.
Hat in unserer Republik eine 20 Jahre eingzahlte Versicherung keinen Vertrauensschutz? Wie ich sind zigtausend Einzahler betroffen, die sich unheimlich gefreut haben, daß sie eigentlich das gemacht haben, was heute propagiert wird, aber leider nicht Riester heißt.
Werden Sie für eine Gesetzesänderung eintreten und damit der Gerechtigkeit helfen ?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Röhrbein, Bremen