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Abstimmungszeit beendet
Autor Kristian Raue am 24. Februar 2008
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Familienpolitik

Volle Absetzbarkeit des Bruttolohns für Jobs in kinderreichen Privathaushalten

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

besonders kinderreiche Familien sind oft darauf angewiesen, Kinderbetreuung, Putzhilfe und andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse zu unterhalten. Bei einer Familie mit 4 Kleinkindern und 2 berufstätigen Eltern können bei einer Vollzeit-Unterstützung schnell Brutto(!)-Lohnkosten (also inkl. gesetzlicher Abgaben) von 15.000 bis 30.000 Euro und höher entstehen.

Steuerlich abgesetzt werden davon kann (trotz großer Politikerworte) aber nur ein verschwindend kleiner Bruchteil. Der größere Teil muss aus dem versteuerten Netto-Lohn der Eltern bezahlt werden, ohne dass die Kosten in der Steuererklärung gelten gemacht werden können. Diese Praxis unterscheidet sich grundsätzlich von einem gewerblichen Betrieb, der die Kosten eines Angestellten oder freien Mitarbeiters von dem steuerpflichtigen Einkommen absetzen kann.

Meine konkrete Frage ist nun, warum dem "Kleinbetrieb" Familie der Abzug der Kosten eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses in voller Höhe vorenthalten wird. Die Frage stellt sich mir insbesondere, da auf die Weise neue, legale und vor allem sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden könnten.

Die Folge dieser Nichtabsetzbarkeit führen zu 3 wenig akzeptablen Konsequenzen:

1. Der Normalbürger wählt das "Steuersparmodell des kleinen Mannes", nämlich die Schwarzarbeit nach dem Motto: Wenn ich die Kosten nicht wieder jeder andere Betrieb von der Steuer absetzen kann, dann sehe ich auch nicht ein, warum ich zusätzlich noch Abgaben darauf entrichten soll. Anders formuliert: Durch die Nichtanerkennung der vollen Kosten zwingen Sie die privaten Haushalte zur Schwarzarbeit, da die hohen Lohnnebenkosten ohne die Absetzbarkeit von der Steuer faktisch nicht finanzierbar sind.

2. Viele sozialversichungspflichtige Arbeitsplätze werden nicht geschaffen. Den Sozialversicherungsträgern entgehen hier Millionen von Einnahmen, das gleiche gilt für den Staat in Bezug auf die entgangene Lohnsteuer.

3. Die kinderreiche Familie, die vom Staat mit Blick auf die aktuelle Geburtenstatistik eigentlich gefördert werden sollte, wird ein weiteres Mal steuerlich benachteiligt. Dies wiegt besonders schwer, da die kinderreiche Familie durch das Nichtvorhandensein des Familiensplittings eh schon sehr unfair behandelt wird (bitte jetzt nicht das Kindergeld als Gegenargument anführen, das seinen Namen eh zu unrecht trägt und in keinem Fall das Existenzminimum eines Kindes wiederspiegelt)

Mit freundlichen Grüssen
Luca, Marco, Anna, NN, Kristian und Gabi Raue aus Freiburg.