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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Thomas Dreyer am 13. März 2008
14477 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Folter oder nicht?

Hallo Frau Merkel,

der amerikanische Präsident George W. Bush und seine Regierung behaupten, dass das sogenannte "Waterboarding" (der Kopf des Verhörten wird so lange unter Wasser getaucht, bis dieser glaubt, tatsächlich zu ertrinken) als Verhörmethode KEINE Folter darstellt und daher erlaubt sei.

Welche Meinung vertreten denn Sie? Wenn "Waterboarding" keine Folter ist, sollte dieses Verfahren dann nicht auch hier in Deutschland eingesetzt werden dürfen, wenn in extremen Fällen, wie bei Kindesentführern bspw. das Leben des Opfers gegen die Würde des Täters abgewogen werden muss?

Ich bin gespannt auf eine Antwort.

Gruß, Thomas Dreyer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 11. April 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dreyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Grundgesetz enthält in Artikel 104 Absatz 1 Satz 2 ein eindeutiges Verbot: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden." Derartige Misshandlungen würden außerdem gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und gegen die Menschenwürde verstoßen (Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes). Deshalb dürfen solche Verhörmethoden in Deutschland nicht angewendet werden, und es ist nicht beabsichtigt, daran etwas zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung