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Abstimmungszeit beendet
Autor Annette Karrasch am 17. März 2008
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Familienpolitik

Elterngeld für Eltern von Frühchen oder Mehrlingen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

vor wenigen Tagen habe ich den endgültigen Bescheid über das mir zustehende Elterngeld erhalten. Ich habe das Gefühl, dass seitens der Regierung nicht genug Sorgfalt bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes herrschte.
Auch wenn mein persönliches Problem einen Einzelfall darstellt, bin ich mir sicher, dass viele Frauen von dieser Ungerechtigkeit betroffen sind.
Ich möchte Ihnen den Sachverhalt schildern. Seit über zehn Jahren bin ich in meinen Beruf als Ärztin (Chirurgin) tätig. Da mein Mann als Rettungsassistent eher schlecht bezahlt wird, bin ich die Hauptverdienerin in unserer Familie. Nun hatte ich das große Glück, mit 37 Jahren Mutter zu werden. Am 18. Oktober 2007 habe ich Zwillinge zur Welt gebracht, fünf Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Die Regelung zum Mutterschaftsgeld beinhaltet, dass bei zu früh geborenen Kindern oder Mehrlingsgeburten Mutterschaftsgeld für 12 Wochen nach der Geburt bezahlt wird und der errechnete Geburtstermin zugrunde gelegt wird.
Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Mehrlinge oder zu früh geborene Kinder fast immer ein Entwicklungsdefizit ausgleichen müssen oder sogar Erkrankungen durch die Frühgeburtlichkeit bzw. die intensivmedizinische Behandlung auftreten.
Da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, hätte ich im Normalfall Anspruch auf Elterngeld für etwas mehr als 9 Monate gehabt. Da meine Kinder aber fünf Wochen zu früh geboren wurden, habe ich nicht für 12 Wochen sondern insgesamt für 17 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten. Dieses Geld zahlt aber der Arbeitgeber! Der Staat macht es sich jetzt einfach, diese fünf Wochen werden einfach ebenfalls vom Elterngeld abgezogen. Somit bekomme ich nur für 8 Monate Elterngeld. Ich bin darüber richtig wütend, denn Sie stehlen mir Zeit, die meine Kinder dringend brauchen.
Ist diese Regelung so von der Regierung beabsichtigt oder wurden diese Ausnahmen gar nicht berücksichtigt?

Ich bitte Sie darum, diesen Missstand zu beseitigen und bei der Berechnung des Elterngeldes nicht auf Kosten der Kinder und der Mütter zu sparen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Karrasch