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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Y. Poppendiecker am 27. März 2008
13872 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Ausbeutung der Praktikanten

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

dass der Vorschlag von Arbeitsminister Scholz, zur besseren Behandlung und Bezahlung von Praktikanten abgelehnt worden ist, kann ich nicht verstehen. Praktikanten haben das Recht auf einen Vertrag und auf Bezahlung.
Nehmen Sie meinen Fall bitte als Beispiel. Ich bin Vollzeitbeschäftige in dem von mir erlernten Beruf. Da mich diese Arbeit nicht erfüllt, regelrecht unglücklich macht, wünsche ich mir die Möglichkeit zu kündigen um mich endlich beruflich zu verwirklichen.
Im Falle einer Kündigung bekomme ich vom Arbeitsamt drei Monate keine Unterstützung. Das dreimonatige Vollzeitpraktikum, welches ich nach Kündigung meiner jetzigen Arbeitsstelle beginne, wird nicht vergütet.
Können Sie mir sagen wovon ich leben soll?
Erwartet der Staat von den Menschen, dass sie unglücklich in einem Beruf arbeiten müssen um etwas zu Essen kaufen zu können?
Welche Chancen geben Sie jungen Menschen, die etwas aus sich machen möchten?
Der Staat darf sich doch gar nicht wundern, dass die Zukunft Deutschlands ständig auswandert, unter diesen Bedingungen.
In dreißig Jahren gibt es mehr Rentner als junge Erwerbstätige in Deutschland. Wie es dann mit der Wirtschaft aussieht, möchte ich mir gar nicht vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Yvonne Poppendiecker

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. April 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Poppendiecker,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Da Sie bereits über eine abgeschlossene Berufausbildung verfügen, möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Der Status „Praktikant“ und eine möglicherweise geringe oder fehlende Vergütung sollten von Ihnen nur dann in Kauf genommen werden, wenn das von Ihnen angestrebte dreimonatige Vollzeitpraktikum tatsächlich der Weiterentwicklung Ihrer Qualifikation dient.

Sobald nicht die Vermittlung von Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund steht, sondern die Arbeitsleistung, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne. Ein Praktikant ist dann in Wirklichkeit Arbeitnehmer und hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag geschlossen wurde, der die Bezeichnung „Praktikum“ trägt.

Ob während eines Praktikums ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt besteht, können Sie mit Ihrem Ansprechpartner - der Arbeitsagentur - klären. Insbesondere bei Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - ist das Gespräch unbedingt vor Aufnahme des Praktikums zu suchen. Unter Umständen können Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Überbrückung einer „existenziellen Notlage“ als Darlehen gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung