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Abstimmungszeit beendet
Autor Walter Schmidt am 23. Juni 2008
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Soziales

Preissteigerungen beim Strom

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in der FAZ vom 20.6.08 antworten Sie auf eine Interviewfrage: " Allen Empfängern von Arbeitslosengeld II werden Heizkosten und Strom bezahlt, sie sind damit n i c h t von den Preissteigerungen betroffen."

Meine Frage an Sie: Ist das die Meinung der Bundesregierung bzw. des Gesetzgebers?

Wieso halten sich dann die Arbeitsämter/Jobcenter nicht daran. Sie verlangen, daß der ALG II- Empfänger den Strom und Warmwasser aus dem Regelsatz von € 351,- bezahlen soll. Auch Nachzahlungen. Von den Preissteigerungen der letzten Jahre bei den Energiekosten nicht zu sprechen. Demgegenüber waren die Erhöhungen des ALG II lächerlich.

Wenn Ihre Aussage nicht zutreffend sein sollte, so wäre das eine gefährliche Beeinflussung der öffentlichen Stimmung, gegen "die Arbeitslosen, die (fast) alles bezahlt bekommen."

Mit freundlichen Grüßen
Walter Schmidt