Sehr geehrte Frau Cortes,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die gestiegenen Strompreise sind auch für die Bundesregierung ein wichtiges Thema. So haben Union und SPD wegen der hohen Energiepreise vor wenigen Wochen Arbeitsgruppen gegründet, die im September Vorschläge zum Umgang mit den gestiegenen Kosten ausarbeiten sollen.
Schon heute ist es so, dass die Stromkosten zu einem Teil über die Regelleistungen der Grundsicherung abgedeckt werden. Das Sozialgericht Frankfurt hat in diesem Zusammenhang in einem Urteil (Az. S 58 AS 518/05) entschieden, dass die Stromkosten einen Teil der Mietnebenkosten ausmachen und diese generell zu den Leistungen für die Unterkunft gezählt werden.
Darüber hinaus bringt die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2009 eine nennenswerte Entlastung mit sich. Zukünftig sollen die Heizkosten mit in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen werden. Sie werden mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder in die Miete eingerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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