Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Remedias Cortes am 14. Juli 2008
13263 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Einfach falsch

Guten Tag, Frau Bundeskanzlerin Merkel, ein Sozialtarif für Geringverdiener wäre sehr positiv.
Warum sind SIe dagegen?
Bei AlgII werden übrigens KEINE Stromkosten übernommen.
Ich selbst bekomme kein AlgII.
Ich bekomme eine EU-Rente, die unter dem AlgII - Satz liegt und auf Grund meiner Ersparnisse KEINE Grundsicherung.
Das heißt, mir, Geringverdienern, Rentnern, AlgI und II - Beziehern würde so ein Sozialtarif sehr recht kommen.
mit freundlichem Gruß
R. Cortes

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. August 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Cortes,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die gestiegenen Strompreise sind auch für die Bundesregierung ein wichtiges Thema. So haben Union und SPD wegen der hohen Energiepreise vor wenigen Wochen Arbeitsgruppen gegründet, die im September Vorschläge zum Umgang mit den gestiegenen Kosten ausarbeiten sollen.

Schon heute ist es so, dass die Stromkosten zu einem Teil über die Regelleistungen der Grundsicherung abgedeckt werden. Das Sozialgericht Frankfurt hat in diesem Zusammenhang in einem Urteil (Az. S 58 AS 518/05) entschieden, dass die Stromkosten einen Teil der Mietnebenkosten ausmachen und diese generell zu den Leistungen für die Unterkunft gezählt werden.

Darüber hinaus bringt die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2009 eine nennenswerte Entlastung mit sich. Zukünftig sollen die Heizkosten mit in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen werden. Sie werden mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder in die Miete eingerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung