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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Kathrin Köhler am 21. Juli 2008
16328 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Bewerben ohne Vermittlungsgutschein

Sehr geehrte Frau Merkel,

zum Thema Vermittlungsgutschein schildere ich Ihnen ersteinmal meinen Sachverhalt.

Ich habe von meinem Arbeitsvermittler einen Bildungsgutschein bekommen und befinde mich seit März 2008 bis September 2008 in einer Weiterbildungsmaßnahme. In dieser Zeit gelte ich zwar als beschäftigt, dennoch bin ich arbeitsuchend und werde auch angehalten mich zu bewerben.

Über verschiedene Internetportale, wie auch die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit habe ich Stellenanzeigen für mich gefunden und mich beworben. Diese Angebote sind jeddoch fast ausschließlich von Vermittlungsagenturen (dies wird zunehmend mehr) erstellt. Auf Anfrage der Vermittlungsagentur nach dem Vermittlungsgutschein habe ich diesen bei meinem zuständigen Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Da ich jedoch in der Maßnahme bin, wurde dies abgelehnt. Auch nach der Maßenahme muß ich noch solange warten bis ich die 8 Wochen Arbeitslosigkeit voll habe, bevor ich einen Vermittlungsgutschein bekomme.

Hier sehe ich eine großes Problem. Ich soll und will auch alles unternehmen, um meine Arbeitslosigkeit zu beenden, doch meine Bewerbung wird von den privaten Arbeitsvermittlern ohne Vermittlungsgutschein nicht weitergeleitet und meine Chancen einen Arbeitsplatz zu bekommen verringern sich dadurch erheblich.

Die staatliche Unterstützung zur Arbeitsvermittlung finde sinnvoll und gut, vor allem da ich mir einen privaten Arbeitsvermittler ja gar nicht leisten kann. Doch finde ich es nicht nur unfair sondern auch diskriminierend, wenn meine Bewerbung nur aufgrund des Vermittlungsgutscheins keine Berücksichtigung findet.

Ich finde das es hier in der Gestzgebung noch Verbesserung bedarf.

Über eine Stellungnahme oder Hinweise, wie ich meine Situation verbessern kann, wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Köhler aus Teschendorf

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. August 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Köhler,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Mit dem Instrument des Vermittlungsgutscheins sollen die Bemühungen der Arbeitsagentur, Arbeitsuchenden Arbeit zu vermitteln, durch Dritte ergänzt werden. Es sind folglich grundsätzlich zunächst die Arbeitsagenturen aufgefordert, Arbeitsuchenden Arbeit zu vermitteln. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können dies von der Arbeitsagentur im Bedarfsfall verlangen, denn dafür haben sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet.

Erst wenn sich die Vermittlung schwieriger und dadurch meist auch langwieriger gestaltet, ermöglicht der Vermittlungsgutschein die Einbeziehung privater Vermittler. Bei ihren eigenen Bemühungen um einen Arbeitsplatz können Arbeitsuchende private Vermittler dann nicht nur auf eigene Kosten, sondern mit dem Gutschein (auf Kosten der Arbeitsagentur) mit der Vermittlung beauftragen.

Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld beziehen und innerhalb der letzten drei Monate bereits zwei Monate arbeitslos waren. Die Zwei-Monats-Regelung gibt es seit diesem Jahr, womit die bisherige Sechs-Wochen-Regelung verschärft wurde. Wie auch die Modalitäten der Auszahlung bei erfolgter Vermittlung sind die beschränkenden Voraussetzungen beabsichtigt, Mitnahmeeffekten und Missbrauch entgegenzuwirken. Das gebietet nicht zuletzt der sparsame Umgang mit den Beiträgen der Beitragszahler.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung