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Beantwortet
Autor Hans-Dieter Wege am 11. August 2008
21564 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Die Menschen aus der "Dunkelheit der Sozialhilfe" herausholen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Ich würde Ihnen gerne die unten aufgeführte Frage stellen!

Vergleicht man die heutigen Regelsätze aus der Hartz –Gesetzgebung mit den Regelsätzen der ehemaligen Sozialhilfe aus 1993/94, so kann man feststellen, wenn man die monatliche Ansparleistung aus dem SGB II-Regelsatz herausrechnet und die Mehrwertsteuer, die in diesen Sätzen enthalten sind ebenfalls, dass die Regelsätze gemäß dem SGB II fast haargenau den Sozialhilfesätzen von vor 15 Jahren entsprechen.
Allerdings für Kinder und Jugendliche und gerade auch für heranwachsende junge Menschen wurden die Leistungen sogar unter die Hilfen von 1993 abgesenkt.
Auch Ihnen dürfte bekannt sein, dass es heute Familien mit 3 Kindern, selbst wenn beide Elternteile ganztags zum Beispiel nach Mindestlohn in Höhe der Vorstellungen der deutschen Gewerkschaften beschäftigt wären, nicht gelingt aus dem Menschen verachtenden Hartz IV heraus zu fallen, auch wenn man die Absetzbeträge nach SGB II, Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt!
Gerade auch viele ausländische Mitbürger haben so kaum jemals eine Chance der „Dunkelheit der Sozialhilfe“ zu entkommen, da sie sich für mich verständlicher Weise, oftmals für mehrere Kinder entscheiden.
Sind die Hartz-Gesetze ausländerfeindlich, familienfeindlich oder insgesamt schlicht und ergreifend asozial und wie gedenkt ihre Regierung dem entsprechend gegen zu wirken?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Dieter Wege, Vater von 3 berufstätigen und 2 schulpflichtigen Kindern und Gegner asozialer Politik

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. September 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Wege,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihre Frage lässt sich mit einem klaren „Nein“ beantworten: Die Hartz-Gesetze sind weder ausländer- oder familienfeindlich noch asozial. Der Regelsatz richtet sich nach dem objektiv ermittelten Bedarf und wird alle fünf Jahre im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) umfassend überprüft. Zwischenzeitlich wird der Satz mit der jeweiligen Rentenerhöhung angepasst, die sich an der Entwicklung von Löhnen und Gehältern orientiert. Zum Juli 2008 ist der Regelsatz aufgrund der Rentenerhöhung um 1,1 Prozent von 347 (2007) auf 351 Euro gestiegen.

Diese Leistungen werden als Pauschalbetrag ausgezahlt und umfassen den gesamten Lebensunterhalt – insbesondere den Bedarf an Nahrungsmitteln, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung), sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Zusätzlich gezahlt werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Die Entscheidung, ab 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzulegen, war und ist richtig. Hunderttausende erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger, die in der Sackgasse Sozialhilfe steckten, wurden wieder in die Arbeitsvermittlung aufgenommen. Sie haben neue Chancen auf Qualifizierung und Arbeit erhalten. Das Prinzip heißt Fördern und Fordern. Wer mit dem Geld der Steuerzahler in einer Notsituation Unterstützung erfährt, muss natürlich mithelfen, seine Situation zu verbessern.

Der Erfolg der Arbeitsmarktreformen zeigt, dass sie richtig waren: Auch diejenigen, die lange ohne bezahlte Arbeit waren, finden inzwischen öfter und schneller eine Beschäftigung. Das gilt auch für Migrantinnen und Migranten. Unser Ziel ist es, dass so viele Arbeitslose oder Geringverdiener wie möglich ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familien selbst bestreiten können. Der Staat hilft hierbei beispielsweise mit Lohnzuschüssen und einem Kinderzuschlag. Hilfebedürftige erhalten die notwendige Unterstützung des Staates. Das soziale Netz in Deutschland wirkt, was nicht zuletzt die hohe Anerkennung aus dem Ausland zeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung