Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Heiko Nitzschke am 11. September 2008
14300 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Pendlerpauschale

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage in Bezug auf die Pendlerpauschale stellen.

Die Pendlerpauschale wurde als Vereinfachung zur Bearbeitung der Steuererklärung eingeführt, um den Arbeitsaufwand zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu minimieren.
In der Politik, so auch vom Finanzminister Herr Steinbrück, wird aber bei der Pendlerpauschale von einer Subvention gesprochen. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten stellten aber keine Subvention dar sondern sind tatsächlich angefallene Kosten des Arbeitnehmers.

Meine Frage nun, warum sprechen führende Politiker hier immer wieder von einer Subvention?

Es macht bei dem Bürger den Eindruck, das hier seitens der Bundesregierung Fördergelder gezahlt und die jetzt abgeschafft wurden.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Heiko Nitzschke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Oktober 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Nitzschke,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Oft werden Forderungen laut, der Bund solle die Pendlerpauschale komplett abschaffen, um Subventionen abzubauen. Das wäre aber nicht gerecht. Zum Beispiel aus familiären Gründen ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht immer möglich, in die unmittelbare Nähe ihres Arbeitsplatzes zu ziehen.

Deswegen hat die Bundesregierung bei der Neuregelung der Pendlerpauschale für einen erheblichen sozialen Ausgleich gesorgt: mit Härteregelungen für Fernpendler, für Familienheimfahrten und für Behinderte. Wer längere Wege zur Arbeitsstelle auf sich nimmt, kann diese Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich absetzen. Darunter sind die meisten Fälle bereits durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von zurzeit 920 Euro abgedeckt.

Grundsätzlich geht die Bundesregierung davon aus, dass die Wahl des Wohnorts in der Regel privat mit veranlasst ist. Seit dem 1. Januar 2007 gilt deshalb in Deutschland, ähnlich wie in anderen europäischen Staaten auch, das so genannte „Werkstorprinzip“.

Die Abschaffung der alten Regelung gehört zum Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Haushaltskonsolidierung. Die schwierige Haushaltssituation vor allem zu Beginn dieser Legislaturperiode machte spürbare Einschnitte in allen Bereichen notwendig. Bei einem Haushalt ohne Neuverschuldung im Jahr 2011 kann der Bund dann endlich mit dem Schuldenabbau beginnen. Das schafft den notwendigen Spielraum für Zukunftsinvestitionen, zum Beispiel für Bildung und für Familien.

Fragen und Antworten zur Pendlerpauschale beim Bundesfinanzministerium :

http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__un...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung