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Abstimmungszeit beendet
Autor Gunther G. am 13. November 2008
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Innenpolitik

Ist Justizia blind?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

folgende Artikel erschienen in dieser Woche bei einer Zeitung.

Die erste Überschrift: „Zehn Verfahren in Steueraffäre gegen Geldbuße eingestellt“
Es ging um eine Steuerhinterziehung zwischen 100 000 und 1,2 Millionen Euro. Gegen die Zahlung millionenschwerer Geldauflagen ist bislang zehn Beschuldigten in der Liechtensteiner Steuer-Affäre ein Prozess erspart geblieben Die Verfahren wurden eingestellt.

Die zweite Überschrift: „Acht Monate mit Bewährung für Hartz-4 Empfänger“
Der Angeklagte hatte staatliche Leistungen bekommen, obwohl er bereits wieder ein neues Einkommen hatte. Er erhielt deshalb 857 Euro zu viel von der Hartz-Behörde. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Diese wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Den Betrag von 857 Euro muss er natürlich zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft ging von Betrug aus.

Meine Fragen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, bräuchte ich eigentlich gar nicht zu stellen. Sie ergeben sich zwangsläufig beim Lesen der Artikel.

In beiden Fällen wird der Staat und somit der Steuerzahler betrogen. Mit dem Unterschied, dass das beim Steuerhinterzieher als Elitesport und Kavaliersdelikt angesehen wird.

Ist nun die Justiz auf einem Auge blind? Sieht in einem demokratischen Staat, wie der Bundesrepublik Deutschland, einem Rechtsstaat, so die Rechtssprechung aus? Richtet sich in den beiden Fällen die Rechtssprechung nach der Höhe des Bankkontos? Es ist doch ersichtlich, dass die geldliche Wiedergutmachungen einen Einfluss auf die Urteile haben.

Sind in einer demokratischen Rechtssprechung vor dem Gesetz wirklich alle gleich?

Für eine Antwort danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Gunther Gräfe