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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Kai Schumacher am 30. November 2008
19921 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Fahrverbote in Deutschland und sogenannte "Umweltzonen"

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

seit längerer Zeit denke ich schon über den Sinn der Fahrverbote und Umweltzonen nach.

Wie zahlreiche Gutachten und Messungen ergeben haben, bringt diese "Umweltzone" mit Ausschluss für bestimmte PKWs in Städten, in denen andererseits Diesellokomotiven, Schiffe, Flugzeuge und jede Menge Industrie "aktiv" sind, keinerlei signifikante Verbesserungen für die Belastung der Luft.

Wie kommt es, das man noch vor zwei Jahren Katalysatoren (sogenannte teure Oxi-Kats) für Dieselfahrzeuge kaufen sollte, mit denen man ab 1.1.2009 nun nicht mehr in die sogenannten Umweltzonen fahren darf ?
Juristisch gesehen ist das nicht nur m.E. nach eine Enteignung und Entwertung von Eigentum.
Sozial gesehen ist es ein schlechtes Beispiel für Ihre Politik und gerade für Geringverdiener eine Katastrophe. Allein in Hannover sind ab Jahreswende 77.000 Fahrzeuge von dieser Regelung betroffen, die kaufen sich jetzt sicherlich alle neue Autos ?

Mit freundlichen Grüßen,
K.S.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. Januar 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schumacher,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Rußpartikel aus Dieselmotoren bedrohen massiv unsere Gesundheit. Mehrere Tausend Tote durch Lungenkrebs und zahlreiche Atemwegserkrankungen sind jedes Jahr die Folge von ungefilterten Dieselabgasen, die wir täglich auf der Straße einatmen. Der Filter stellt die technisch einfachste Lösung dar, um die krebserregenden Partikel in den Emissionen von Dieselmotoren zu reduzieren.

Am 1.April 2007 trat das Gesetz zur Förderung von Partikelfiltern in Kraft. Es besagt unter anderem, dass Diesel-PKW mit Rußfiltern ausgestattet werden sollen. Gleichzeitig wird die Umrüstung steuerlich einmalig mit 330 Euro belohnt, wenn der Rußfilter bereits ab dem 1.Januar 2006 eingebaut wurde oder noch bis zum 31.Dezember 2009 nachgerüstet wird. Und man braucht den Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 cm3 für Fahrzeuge ohne Filter nicht zu zahlen. Dadurch lassen sich nochmals 100 Euro im Durchschnitt sparen.

Durch die Nachrüstung mit Partikelfiltern können Fahrzeuge Grenzwerte erreichen, die zur Erteilung der roten, gelben oder grünen Umweltplakette berechtigen.

Bei Fahrzeugen, die bei der Umrüstung älter als fünf Jahre oder mehr als 80.000 km gelaufen sind, muss außerdem der Oxidations-Kat erneuert werden. Dieser Oxi-Kat ist jedoch nur in Verbindung mit anderen Partikelfiltersystemen sinnvoll, da er allein lediglich eine Verringerung des Partikelgewichts, nicht aber eine Minderung der Partikelzahl erreicht.

Erhielt man trotz des Austausches von Partikelfilter und Oxi-Kat aufgrund der erreichten Grenzwerte lediglich eine rote Umweltplakette, so war diese beispielsweise für Hannover nur bis zum 31.12.2008 gültig. Für die Halter entsprechender Dieselfahrzeuge kommt die Regelung, ab 1.1.2009 eine Umweltzone nur noch mit gelber oder grüner Umweltplakette befahren zu dürfen, daher nicht überraschend.

Weitere Informationen zu den Themen Umweltzonen und Schadstoffgruppen finden Sie unter: www.kba.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung