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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Anna Weber am 10. Dezember 2008
19513 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Gesundheit als Privileg?

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

ich bin 23 und krank. Schon jetzt bin ich erwerbsunfähig und meine größte Hoffnung ist es wieder gesund und leistungsfähig zu werden. Leider bekomme ich kaum soziale Unterstützung. Muss noch lange von der Unterstützung meiner Eltern leben. Auch die Krankenkasse hat jetzt beschlossen, mich auf meinem steinigen Weg nicht weiter zu unterstützen. Die Begründung "langfristige" (über 4 Jahre) Therapie würde nichts nützen und ich soll eine zweijährige Pause einlegen rauben mir weitere Kraft und Hoffnung.
Wieso darf die Kasse sowas entscheiden, auch wenn die Ärzte anderer Meinung sind?
Auch bei einem Bandscheibenvorfall wird die Behandlung (Training) nicht bezahlt, weil es angeblich präventiv und nicht Behandlung ist. Wenn aber doch absehbar ist, dass nach der Krankengymnastik (die bezahlt wird) die Beschwerden immer wieder kommen werden, dann ist die Sachlage doch eindeutig.
Warum gibt es immer wieder Fälle wie Meinen, die durch das soziale Netz fallen und gibt es Möglichkeiten das zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen und stetiger Hoffnung,
A. Weber

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. Februar 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Deutschland hat eines der modernsten Gesundheitswesen der Welt. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten eine qualitativ gute, wissenschaftlich fundierte Versorgung – unabhängig von Alter und Einkommen. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, dass dies so bleibt.

Grundlage dafür ist das sogenannte Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Solidargemeinschaft nur funktionieren kann, wenn die medizinischen Leistungen zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Im Klartext: Jeder soll bekommen, was notwendig ist, was aber auch bezahlbar ist.

Wie in allen Lebensfragen kann es Auffassungsunterscheide darüber geben, was notwendig und wirtschaftlich ist und was nicht. Denn leider können sogar Therapien, die wissenschaftlich besonders empfohlen werden, erfolglos bleiben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das wichtigste Gremium in der Selbstverwaltung unseres Gesundheitssystems. Er entscheidet über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel darüber, welche neuen Therapien und Arzneimittel von den Kassen als medizinisch notwendig anerkannt und bezahlt werden.

Grundsätzlich haben Patientinnen und Patienten in unserem Gesundheitssystem eine starke Stellung. Beispielsweise nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen an den Sitzungen des G-BA teil.

Im Fall einer Meinungsverschiedenheit zwischen Patienten auf der einen und Ärzten oder Versicherung auf der anderen Seite können Patienten auf mehreren Wegen eine Überprüfung verlangen. Sie können sich zum Beispiel an die Patientenberatungs- und Beschwerdestelle bei ihrer Krankenkasse sowie an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern wenden. Des weiteren gibt es unabhängige Patientenberatungs- und Beschwerdestellen bei den Verbraucherzentralen und Patienten-Selbsthilfeorganisationen. Sie können auch vor dem Sozialgericht klagen.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die „Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten“ zu wenden, wo man sich für Ihre Interessen einsetzt.

Weitere Informationen finden sie auf www.patientenbeauftragte.de und natürlich auch auf www.bmg.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung