Sehr geehrte Frau Weber,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland hat eines der modernsten Gesundheitswesen der Welt. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten eine qualitativ gute, wissenschaftlich fundierte Versorgung – unabhängig von Alter und Einkommen. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, dass dies so bleibt.
Grundlage dafür ist das sogenannte Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Solidargemeinschaft nur funktionieren kann, wenn die medizinischen Leistungen zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Im Klartext: Jeder soll bekommen, was notwendig ist, was aber auch bezahlbar ist.
Wie in allen Lebensfragen kann es Auffassungsunterscheide darüber geben, was notwendig und wirtschaftlich ist und was nicht. Denn leider können sogar Therapien, die wissenschaftlich besonders empfohlen werden, erfolglos bleiben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das wichtigste Gremium in der Selbstverwaltung unseres Gesundheitssystems. Er entscheidet über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel darüber, welche neuen Therapien und Arzneimittel von den Kassen als medizinisch notwendig anerkannt und bezahlt werden.
Grundsätzlich haben Patientinnen und Patienten in unserem Gesundheitssystem eine starke Stellung. Beispielsweise nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen an den Sitzungen des G-BA teil.
Im Fall einer Meinungsverschiedenheit zwischen Patienten auf der einen und Ärzten oder Versicherung auf der anderen Seite können Patienten auf mehreren Wegen eine Überprüfung verlangen. Sie können sich zum Beispiel an die Patientenberatungs- und Beschwerdestelle bei ihrer Krankenkasse sowie an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern wenden. Des weiteren gibt es unabhängige Patientenberatungs- und Beschwerdestellen bei den Verbraucherzentralen und Patienten-Selbsthilfeorganisationen. Sie können auch vor dem Sozialgericht klagen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die „Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten“ zu wenden, wo man sich für Ihre Interessen einsetzt.
Weitere Informationen finden sie auf www.patientenbeauftragte.de und natürlich auch auf www.bmg.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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