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Abstimmungszeit beendet
Autor Lothar Latz am 12. März 2009
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Wirtschaft

Stehen deutsche Bahnmanager außerhalb jeglichen geltenden Rechts

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

einmal mehr habe ich mir heute mit ungläubigem Erstaunen die Tagespresse zu Gemüte geführt.

Nachdem gestern erst (10.03.2009) ihr mit Hängen und Würgen im Amt belassener Bahnchef Hartmut Mehdorn in Sachen Datenmissbrauchsskandal in die Offensive ging und die bestellten Aufklärer des Datenmissbrauchs, Frau Däubler-Gmelin und Herrn Baum, mit fadenscheinigen Argumenten mit seiner Bezichtigung der Befangenheit in Misskredit zu bringen sucht, gibt heute (11.03.2009) der Chef des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn, Herr Müller bekannt, dass er nicht gedenkt, nächste Woche vor dem Verkehrsausschuss des deutschen Bundestags aussagen zu wollen.

Muss man denn die Damen und Herren demnächst noch ergebenst darum bitten, sich in ihrer "unmenschlich großen Güte" dazu herabzulassen, bei zur Aufklärung von Straftaten beizutragen?! .. möglichst noch mit der Anrede "Euer Hochwohlgeboren"?!

Ich glaube mich so langsam in die dunkle Zeit der Feudalherrschaft zurück versetzt.

Wie lange, werte Frau Dr. Merkel, will sich die Bundesregierung als größter Anteilseigner der Deutschen Bahn ... und damit auch Eigentum des deutschen Volkes, noch von solchen total abgehobenen Individuen auf der Nase herumtanzen lassen und Ihnen zum Dank für "großartig erwiesene Dienste" auch noch die hochherrschaftlich selbst zugeschanzten Bonizahlungen belassen?? ..

Es braucht keine neue Gesetzesvorlage zur Begrenzung von Managergehältern bzw. sonstiger Gratifikationen, Boni oder wie sonst man solche Alimentationen nennen mag -- angesichts der "grandiosen Leistungen" dieser Leistungsträger *lach* sind solche Boni schlicht und ergreifend sittenwidrig; und dieses Procedere lässt sich 1:1 auf ALLE Mitglieder dieser Klientel ... oder soll ich besser "Lobby" sagen?! anwenden. Und sittenwidrige Verträge und Vereinbarungen sind in Deutschland meines Wissens immer noch Null und nichtig! ... oder sollte ich da eine mittler Weile klammheimlich eingeführte anderslautende Ausführungsverordnung bestehender Gesetze übersehen haben?!

Die "Herren" gehören allesamt in die Warteschlange der Hartz-IV-Antragsteller .. und ihr Antrag wird hoffentlich wegen zu hohen Eigenvermögens abgelehnt werden; was ich aber zu bezweifeln wage, da die Damen- & Herrschaften schon des Öfteren mit abenteuerlicher "Kleinrechnung" faktisch belegter Zahlen die Öffentlichkeit in "Bewunderung" versetzt haben.

Ich freue mich auf Ihre von Platitüden und rhetorischen Spitzfindigkeiten "entkernte" Antwort.

Es grüßt Sie
Lothar Latz
-Dipl.-Ing. (FH)-