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Abstimmungszeit beendet
Autor L. Fernández Vidaud am 12. Juni 2009
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Innenpolitik

Föderalismusreform III zugunsten der Landesgrundrechte

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

können Sie als Oberhaupt der Bundesregierung dazu beitragen, daß die Länder ihre Grundrechte verwirklichen bzw. in Kraft setzen können, indem einfache Bundesgesetze die Landesgrundrechte -- die meistens soziale Bürgerrechte sind -- bei der Gesetzgebung im Bund berücksichtigen? Dabei würde dann der Bundesgesetzgeber die Integrität, Eigenständigkeit und Souveränität der Länder wahren. Dies zu beachten, würde -- nach den Worten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Dr. Hans-Jürgen Papier -- die "Abweichungsgessetzgebung" zulassen.

Bisher nahm der Bund -- ob Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat oder Bundespräsident -- keine Rücksicht auf die vielfältigen Landesgrundrechte, die es unter den Ländern gibt, und "verdrängte" sie durch eigene einfache Bundesgesetzgebung. Auch das Bundesverfassungsgericht behandelte diese Grundrechte mit Spott und Hohn.

Aber die Föderalisreform gebietet, daß der Bund anders mit den Ländern umgeht. Mehr Grundrechtsschutz und mehr Freiheiten wollen m.E. die Bürger und Einwohner Deutschlands.

Wenn Sie zur Behebung dieses Mißstandes einen Beitrag leisten können, was könnten bzw. würden Sie tun?

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud