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Beantwortet
Autor Peter Kästner am 22. Juli 2009
28260 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Riesterrente für Geringverdiener?

Sehr geehrter Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Nach heutiger Gesetzeslage lohnt es sich nicht für einen Geringverdiener per Riestervertrag für seine Rente vorzusorgen.
Beispiel: Wer bis zu 1.600 € im Monat verdient kommt im Alter gerade einmal auf die Grundsicherung. In dem Fall wird die Riester- Rente komplett von der Grundsicherung geschluckt.
Jeder der in dem Fall glaubt, er würde mit seinem vom Munde abgespartem Geld etwas gutes für seine Altersvorsorge tun ist hier auf dem Holzweg.
Das ist eine absolute Ungerechtigkeit, da die Riesterrente ihrem ursprünglichen Sinn überhaupt nicht gerecht wird.
Es bedarf hier unbedingt einer gesetzlichen Nachbesserung.
Meine Frage an Sie:
Wird es zur Abschaffung dieser sozialen Ungerechtigkeit eine Änderung durch die CDU geben?

Ich bedanke mich vorab für eine Antwort und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kästner

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. August 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Kästner,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihre Behauptung, für Geringverdiener sei der Abschluss einer Riester-Rente nicht sinnvoll, trifft nicht zu. Im Gegenteil: Gerade für Geringverdiener ist die staatliche Förderung so hoch – die Förderquoten betragen bis zu 90 Prozent! –, dass gerade auch Geringverdiener bei der Riester-Rente mitmachen sollten.

Die Zulagen werden unabhängig vom jeweiligen Einkommen gewährt. Das bedeutet: Jeder Riester-Sparer erhält die gleichen festgelegten Förderzulagen. Unterstützt werden dabei insbesondere Familien.

Die derzeitige Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Pro Kind gewährt der Staat 185 Euro. Für jedes Kind, das seit dem 1. Januar 2008 geboren ist, fließen sogar 300 Euro auf das Riester-Konto.

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit wiederholt zu verzerrenden und verunsichernden Meldungen in einzelnen Medien Stellung genommen. (http://www.bmas.de/coremedia/generator/23438/2008__01__11...)

Mit den drei Säulen der Alterssicherung aus der gesetzliche Rentenversicherung sowie der privaten und betrieblichen Altersversorgung verfügt Deutschland über ein stabiles, belastbares, flexibles und zukunftsfähiges Renten- und Altersvorsorgesystem.

Die 2003 eingeführte und bedarfsabhängige Grundsicherung im Alter ist zusätzlich ein zielgerichtetes und effizientes Instrument zur Armutsvermeidung im Alter. Sie muss aber eine nachrangige Fürsorgeleistung bleiben. Vorrang hat die Eigenverantwortung des Einzelnen für seinen Lebensunterhalt im Alter. Hierbei hilft der Staat mit attraktiven Förderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung