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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Martina Pritsch am 04. August 2009
35431 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Kernenergie - Uranabbau

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

gerne möchte ich Ihnen folgende Frage stellen:

Was sagen Sie als Vorsitzende einer christlichen Partei dazu,
dass Menschen, die im Uranbergbau arbeiten oder in der Nähe einer Uranmine leben, aufgrund der Strahlenbelastung an Tumorerkrankungen leiden und sterben?

Kann man hierzulande wirklich mit ruhigem Gewissen die Atomenergie befürworten, wenn andernorts Mensch und Natur darunter leiden?

Vielen Dank für eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Pritsch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. September 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Pritsch,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit 1990 findet in Deutschland kein Uranerzabbau mehr statt. Bis dahin, zwischen 1946 und 1989, hatte die Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft Wismut (SDAG Wismut) in Thüringen und Sachsen Uran abgebaut. Nach der Wiedervereinigung wurde die SDAG Wismut in die Wismut GmbH umgewandelt. Sie erhielt den Auftrag, die Halden und Minen zu sanieren.

Dem Umweltbericht 2008 der Wismut GmbH zufolge sind inzwischen 80 Prozent der Sanierungsarbeiten erledigt. Für Stillegung und Sanierung hat die Bundesregierung insgesamt 6,2 Milliarden Euro bereit gestellt. Das Bundesumweltministerium begleitet die Sanierungsvorhaben im Rahmen seiner Bundesaufsicht über den Strahlenschutz.

Im Ausland richtet sich der Schutz von Umwelt, Bevölkerung und Arbeitnehmern nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften für die Uranförderung (z.B. Strahlenschutz-, Arbeitsschutz- und Bergrecht). Diese nationalen Schutzvorschriften basieren weltweit ganz wesentlich auf Vorgaben und Empfehlungen internationaler Organisationen wie der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) und der Internationalen Arbeitsschutzorganisation (ILO).

Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, inwieweit die internationalen Vorgaben in den Ländern mit Uranbergbau tatsächlich umgesetzt und eingehalten werden. Auch wir kennen Berichte und Hinweise von unabhängiger Seite, wonach es vorkommen soll, dass gesundheitliche und arbeitsrechtliche Arbeitsbedingungen im Uranbergbau unzulänglich sind. Die Bundesregierung hat allerdings keine Möglichkeit, direkten Einfluss zu nehmen: Die Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften ist von hier aus nicht zu erzwingen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung