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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Jan Borgelt am 02. September 2009
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Bildung

Arbeitslosengeld für den Zeittraum zwischen Arbeit und Schule

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

bei mir hat sich gerade folgende Situation ergeben. Am 15.09.09 beginne ich mit einer Fortbildung als Techniker.
Diese geht über 2 Jahre in Vollzeit. Nun musste ich aber von meinem bisherigen Arbeitgeber aus zum 31.08.09 kündigen.
Dort war ich bisher als Elektroniker mit einem Festvertrag angestellt.

Also habe ich mich für die 2 Wochen dazwischen Arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt. Mein Antrag wurde allerdings abgelehnt.
Mit der Begründung, da ich ja einen festen Vertrag hatte, bestünde auch keine Notwendigkeit zur Fortbildung.

Nun, natürlich stimmt das und es ist ja auch nicht uneigennützig, aber ich höre oft in den Nachrichten das in Deutschland akuter
Mangel an qualifiziertem Personal herrscht. Wenn man etwas dagegen tun möchte bekommt man aber wieder Steine in den Weg gelegt.

Halten Sie das für die richtige Entscheidung?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Borgelt