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Beantwortet
Autor rainer rappmann am 06. Oktober 2009
52392 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Bankenwesen und Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Warum wird unsere Petition (eingereicht am 6.9.09), die wie folgt lautet, nicht online gestellt?

"Die Hypo Real Estate–Bank möge per Gesetz dauerhaft in eine gemeinnützige Körperschaft öffentlichen Rechts überführt und ihre Aufgaben sollen gemäß bestimmten Kriterien erweitert werden. So kann sie im Modellversuch am Gemeinwohl orientierte, wechselbezogene Kredite zinsgünstig an die Realwirtschaft vergeben, damit diese ihre Produktionsaufgaben - ohne spekulatives Geld - erfüllt. Dazu erhält sie von der Zentralbank geschöpftes Geld zinslos. Sie wird umbenannt in „Gemeinnützige Kredit Bank“ (GKB)."

Eine schritfliche Antwort vom Petitionsausschuß steht aus.

Begründung und Kriterien der Petition
Der Bundestag möge ein Kredit-Bankgesetz beschließen, durch das die HRE-Bank im Modellversuch erprobt, ob so Finanz- und Wirtschafts-Krisen vorzubeugen ist. Das bestehende Banken- und Geldsystems erzeugt sie, weil es Spekulationsblasen, Inflation, Deflation und Arbeitslosigkeit bewirkt; denn der Geldkreislauf ist zu wenig reguliert.
Damit das Banken- und Geldsystems nicht zusammenbricht, wurde die als systemrelevant eingestufte HRE-Bank mit vielen Milliarden Euro der Steuerzahler gerettet.
Deshalb sollte eigentlich die Bürgerschaft das Gesetz in einer Volksabstimmung - gemäß GG Art, 20,2 – selbst beschließen. Denn in der Diskussionszeit vor der Entscheidung wächst das Verständnis für notwendige Maßnahmen bei den beteiligten Menschen. Das wäre wichtig, wenn weitere gefährdete Privatbanken nach dem GG Art, 14 und 15 in Gemeineigentum umgewandelt werden müssten.
Die HRE und andere systemrelevante Banken konnten vorläufig gerettet werden. Dennoch sind immer wiederkehrende „Kreditklemmen“, die besonders mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen, bisher nicht zu verhindern.
Eine am Gemeinwohl orientierte Kreditvergabe ist daher zwingend geboten.
Die erweiterte Aufgabenstellung der HRE soll durch die Namensgebung auch für nicht englischsprachige Menschen verständlich werden. Vorschlag: Gemeinnützige Kredit Bank (GKB).
Der Modellversuch ermöglicht eine kontrollierte Kreditvergabe für die Realwirtschaft nach bestimmten Kriterien durch ein öffentlich-rechtliches Kreditwesen.
Die Kredite, die ohne Gewinnabsichten vergeben werden, sind nur kostendeckend mit Zinsen zu belasteten. Das nutzt Unternehmen und Verbrauchern.
Den Verbrauchern nutzen zinsgünstige Kredite, weil Preise sinken.
Letztlich zahlen die Verbraucher alle Zinsen und Steuern, denn sie werden in die Preise einkalkuliert. [Begründet dargestellt wird dies z.B. in den Büchern von Götz Werner zum konsumsteuerfinanzierten, bedingungslosen Grundeinkommen und in dem Film-Essay „Kulturimpuls Grundeinkommen“ von Daniel Häni und Enno Schmidt.]
Erfahrung mit kostendeckende Zinsen hat die GLS-Bank gemacht.
Grundlegende Kriterien
1. Die Hypo Real Estate–Bank und dann weitere staatseigene Banken sollen selbstverwaltete Einrichtungen eines öffentlich-rechtlichen Kreditwesens werden, damit sie frei von Staats- und Gewinninteressen Kredite an Unternehmen der Realwirtschaft vergeben können, wenn diese:
a) bereit sind, Kostenersparnisse an die Verbraucher weiterzugeben
b) gewillt sind, Unternehmens-Assoziationen beizutreten, die solidarisch zusammenarbeiten und Ausfälle von Kreditrückzahlungen ausgleichen.
2. Diese Kreditbank-Einrichtungen finanzieren sich nicht durch gewinnorientierte Privatanleger, sondern durch zinslose Kredite der Zentralbank. Dementsprechende Gesetze wären zu beschließen.
3. Die Kreditvergabe benötigt keine Hinterlegung von Wertpapieren u.ä. Werten. Sie erfolgt auf spezifische Wechsel bezogen.

Für die Petitionsgemeinschaft Achberger Kooperative
Ch. Klipstein, R. Rappmann, H. Schliffka, I. Feustel

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
rainerrappmann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. November 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Rappmann,

vielen Dank für Ihr Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zu Ihrer Petition, die dem Deutschen Bundestag vorliegt, können wir leider nicht Stellung nehmen. Der Petitionsausschuss ist - gemäß Art. 17 und 45c des Grundgesetzes - vom Deutschen Bundestag bestellt, um die Bitten und Beschwerden zu behandeln, die an den Bundestag gerichtet sind.

Wegen des Prinzips der Gewaltenteilung ist es Sache des Bundestags-Petionsausschusses selbst, sich zu seiner Arbeit zu äußern. Die Bundesregierung hat darauf keinen Einfluss.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/index.jsp

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung