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Beantwortet
Autor H. Selinger Dr. am 05. Dezember 2009
18951 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Klimagipfel Kopenhagen, CO2-Emissionen - Budgetansatz des WBGU

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

in Kopenhagen geht es m.E. darum, ein international gerechtes, einfaches und transparentes Vertragswerk zur effektiven Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen zu vereinbaren, um das 2 Grad Celsius Ziel noch zu erreichen.

Dazu hat der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU, http://www.wbgu.de/) im Juli 2009 ein m.E. sehr gutes Sondergutachten veröffentlicht, das eine einfache Berechnung erlaubt , welches CO2-Emissionsbudget jedem Staat auf der Erde zusteht (z.B. für den Zeitraum von 1990-2050) und was jedem Staat an Kosten oder Einnahmen nach dem Prinzip der Klimagerechtigkeit daraus erwachsen würde, wenn ein Preis pro t CO2 vereinbart werden würde.

Ich möchte sie fragen, in wieweit die Bundesregierung diesen einfachen und für alle beteiligte Staaten gerechten sog. Budgetansatz selbst vertritt und bereit ist diesen effektiv in die Verhandlungen als Vorschlag einzubringen.
Dieser Denkansatz könnte die Verhandlungen m.E. erheblich vereinfachen, da dies die Basis eines rationalen und nicht wilkürlichen bzw. zufälligen Vertragswerkes bilden könnte.

mit freundlichen Grüßen

Dr. Helmut Selinger

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. Januar 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dr. Selinger,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung hat den Wissenschaftlichen Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) 1992 als unabhängiges wissenschaftliches Beratergremium eingerichtet. Seine Hauptaufgaben sind unter anderem, globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu analysieren, nationale und internationale Politiken zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung zu beobachten und zu bewerten sowie das Bewusstsein für die Probleme des Globalen Wandels zu fördern.

Die Bundesregierung sieht im Budgetansatz einen wichtigen Orientierungsrahmen – so auch der WBGU – für die Ausrichtung der internationalen Klimapolitik. Er macht die Bedeutung der kumulierten Emissionen deutlich. Und er zeigt, vor welchen Herausforderungen Industrie- wie Entwicklungsländer stehen.

Bis 2050 müssen insbesondere die Industriestaaten ihre CO2-Emissionen massiv reduzieren. Der Ansatz verdeutlicht, dass Emissionsbudgets gerecht auf alle Staaten bzw. Bürger dieser Welt verteilt werden müssen.

Eine unmittelbare Anwendung der vorgeschlagenen Pro-Kopf-Verteilung würde aber zu massiven Umverteilungseffekten führen, die für die Industriestaaten kaum darstellbar sind. Dieser Ansatz würde die Verhandlungen, die nach Kopenhagen ja weiter laufen, erschweren. Realistischer ist das Ziel, langfristig und schrittweise eine Konvergenz der Pro-Kopf-Emissionen zu erreichen. Dazu müssen die Industriestaaten überdurchschnittliche Emissionsminderungen (in Bezug auf die globale Entwicklung der Treibhausgasemissionen) erzielen.

Deutschland und die EU wollen ein internationales Klimaschutzabkommen, in dem anspruchsvolle CO2-Minderungen für die Industriestaaten und angemessene Beiträge der Schwellenländer festgelegt sind.

Als nächster Schritt auf diesem Weg legt die „Kopenhagen-Vereinbarung“ fest, dass die einzelnen Staaten bis Ende Januar 2010 konkrete Minderungsziele bzw. -maßnahmen melden. Auf Vorschlag der Bundeskanzlerin wird im Sommer eine Konferenz auf Ministerebene in Bonn stattfinden. Sie wird die nächste Klimakonferenz in Mexiko Ende 2010 vorbereiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung