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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jörn Gollach am 14. Dezember 2009
10377 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Furnierbranche

Sehr geehrte Kanzlerin,

wieder stirbt ein Betrieb aus zum 01.01.2010 in Niedersachsen
in Winsen/Luhe.
Das größte Furnierwerk Europas die Danzer Furnierwerke.

Es wurden bereits schon 2008 ca. 90 Mitarbeiter entlassen auf Grund
des hohen Dollars.
Und jetzt der Rest von ca. 150 Mitarbeiter wegen Insolvenz.
Wie soll es weitergehen in Deutschland?

Wir wollen dort weiter arbeiten.

Einen Investor gibt es nicht.der das Werk übernimmt und dann
würde es noch lange nicht heißen das wir dann dort weiter arbeiten
können.

Sterben die Betriebe und Branchen aus?

Es werden immer mehr 400 Euro Jobs geben in Deutschland.
Wie soll man dann Miete,Unterhalt, und all das andere für den täglichen Alltag bezahlen?
Wieder ca. 150 Leute auf der Sraße.
Noch mehr die HartzIV Empfänger werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gollasch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. Januar 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Gollasch,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Dass Ihr Unternehmen Insolvenz anmelden musste, ist sehr bedauerlich. Zunächst ist es nach der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens die Aufgabe des Insolvenzverwalters, vor Ort zu prüfen, ob es noch Möglichkeiten zur Rettung und Sanierung des Werkes gibt. Durch die Insolvenzgeldumlage, die Unternehmen zu entrichten haben, erhalten die Beschäftigten noch möglicherweise ausstehenden Lohn für die letzten drei Monate. Das ist verständlicherweise nur ein geringer Trost, wenn nach vielen Jahren der Betriebszugehörigkeit das eigene Unternehmen schließen muss.

Wichtig ist, den Blick in die Zukunft zu richten. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sollten, falls das nicht bereits geschehen ist, Kontakt zu Ihrer örtlichen Arbeitsagentur aufnehmen, um Ihre Ansprüche zu wahren und gegebenenfalls in eine neue Beschäftigung vermittelt werden zu können. Wer arbeitslos wird, hat in der Regel durch seine Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Anspruchsdauer kann je nach Alter bis zu 24 Monate betragen. Erst nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes erfolgt die Unterstützung auf Basis der Grundsicherung.

Klares Ziel der Arbeitsvermittlung ist es aber, Arbeitslosen so schnell wie möglich eine neue Stelle anbieten zu können. Die Bundesagentur für Arbeit hat in den vergangenen Jahren erfreuliche Erfolge bei der Arbeitsvermittlung vorzuweisen.

Was Ihren Hinweis auf immer mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (400 Euro-Jobs) anbelangt, möchte ich auf unsere Antwort an Herrn Heisig aus derselben Kalenderwoche verweisen (http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/24250#id_answer...).

Für Ihre berufliche Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung