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Beantwortet
Autor Andreas Bergmeier am 29. April 2010
8984 Leser · 0 Kommentare

Außenpolitik

Finanzielle Hilfe für Griechenland - Rechtliche Konsequenzen für Betrug

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

dem griechischen Volk zu helfen ist eine Sache für die ich durchaus bin, aber mich beschäftigt eine andere Frage in diesem Zusammenhang. Die Probleme die Griechenland hat wurden ja bei der Aufnahme in die gemeinsame Währung bewusst manipuliert und verschleiert.

Diese Menschen sind für die jetzige Situation verantwortlich und müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Werden die griechischen Politiker und andere Verantwortliche, die mit betrügerischen Mitteln den Zugang Griechenlands zur Währungsunion erschlichen haben jetzt strafrechtlich belangt und hart bestraft? Wo kann man hier Zugang zu Informationen bekommen?

Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Bergmeier

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. Mai 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Bergmeier,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Im Jahr 2000 stand die Frage im Raum, ob Griechenland der Eurozone beitreten kann oder nicht. Es hat sich erwiesen, dass die damalige Entscheidung vielleicht nicht tief genug geprüft wurde. Damals haben sich alle EU-Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, auf die Angaben Griechenlands verlassen.

Die Europäische Kommission hatte bereits im Jahr 2004 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland angestrengt, nachdem eine Revision der griechischen Daten für die Vorjahre einschließlich 2000 erhebliche Abweichungen (unter anderem bei den Defizitzahlen) zu Tage gebracht hatte.

Nachdem im vergangenen Jahr erneut Mängel offenbar wurden, hat die Europäische Kommission jetzt einen Aktionsplan zur Beseitigung der statistischen Probleme für Griechenland ins Leben gerufen und ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet.

In Griechenland selbst wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Finanzhilfen der Euro-Länder zusammen mit den Hilfen des Internationalen Währungsfonds für Griechenland sind zudem an sehr strenge Sparauflagen gebunden: Griechenland muss sein Haushaltsdefizit von -13,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2009 auf -2,6 % BIP im Jahr 2014 zurückführen. Für 2010 sind dazu zusätzlich zu den bereits beschlossenen Maßnahmen in Höhe von 4 % BIP weitere Anpassungen in Höhe von 2,5 % BIP vorgesehen. 2011 sind Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 4,1 % des BIP geplant. In den Jahren 2012, 2013 und 2014 sind Maßnahmen in Höhe von 2,4%, 2,0% bzw. 1,9% des BIP vorgesehen.

Die Auszahlung der Kredite hängt außerdem von der Einhaltung konkreter Vorgaben und Programmfortschritten ab. Vorgesehen sind u.a. Steuererhöhungen und der Abbau von Personalkosten im öffentlichen Dienst. Außerdem soll es Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft geben. Hinzu kommen detaillierte Berichtspflichten, die Griechenland erfüllen muss.

Wir müssen allerdings Lehren für die Zukunft ziehen. Dazu gehört auch eine bessere Kontrolle der Statistiken durch die EU. Außerdem haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 7. Mai beschlossen, im Euro-Gebiet die Wirtschaftsaufsicht und die Koordinierung ihrer Maßnahmen auszuweiten. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wird gestärkt, um die Regeln zur Beaufsichtigung der Euroländer zu verschärfen.

>> Informationen zur Hilfe für Griechenland
http://www.bundesregierung.de/nn_1496/Content/DE/Artikel/...

>> weitere Maßnahmen zum Schutz des Euro
http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung