Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Heiko Täsch am 03. Mai 2010
9489 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Wir bestrafen die Schuldenkönige

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Sie wollen laut neuester Meldung die "Schuldenkönige" (Griechenland, d.A.) abstrafen. Meine Frage: Wurden bisher Manager der die Finanzkrise verursachenden Banken zur Rechenschaft gezogen?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Juni 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Täsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.

Die Bundesregierung hat in der Finanzkrise schnell gehandelt und Schaden von unserem Land abgewendet. Für die Zukunft besteht kein Zweifel: Die Finanzmärkte müssen kontrolliert, die Banken müssen beaufsichtigt und für die Folgekosten herangezogen werden.

Dies ist die Absicht der Bundesregierung. Viele Maßnahmen bedürfen aber der internationalen Zusammenarbeit. Dies gilt zum Beispiel für eine wirksame Transaktionsabgabe bei Finanzgeschäften. Die Bundesregierung wirbt mit Nachdruck dafür, sowohl in der EU, aber auch in der sog. Gruppe der 20, in der die stärksten Industrie- und Schwellenländer vertreten sind.

Es wird – wegen dieser internationalen Debatten – noch eine Weile dauern, bis die Finanzmärkte wirksam beaufsichtigt werden können. Deshalb hat die Bundesregierung schon einiges in die Wege geleitet, was schneller greift.

So sollen die Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Denn die Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei Managementfehlern darf nicht an zu kurzen Verjährungsfristen scheitern.

Mehr dazu: http://www.bmj.bund.de/enid/0,2c7fe8706d635f6964092d09363...

In einer Sozialen Marktwirtschaft gehören Gewinn und Verantwortung untrennbar zusammen. Deshalb hat die Bundesregierung 2009 Regelungen geschaffen, um Vergütungen auf einen dauerhaften längerfristigen Erfolg auszurichten. Die Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften hat mehr Rechte, damit auch die Eigentümer bei den Regelungen für die Vergütungen mitreden können. Jetzt besteht die Möglichkeit, Managervergütungen zu kürzen.

Grundsätzlich gilt natürlich auch: Die Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn sich im Zusammenhang mit der Finanzkrise ausreichende Anhaltspunkte für strafbares Verhalten ergeben. Die Frage hat viele Facetten. So kommen außer strafrechtlichen Verfahren zum Beispiel arbeitsrechtliche Sanktionen, Strafen auf der Grundlage des Kreditwesens, Zivilrechtsklagen (etwa von Aktionären), aber auch Ordnungswidrigkeitsverfahren in Betracht. Zu laufenden Verfahren können wir jedoch keine Stellungnahmen abgeben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt im übrigen Kredit-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen. Sie kann Vorstände bei schweren Verstößen gegen das Aufsichtsrecht verwarnen und sogar abberufen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur für die oberste Führungsebene. Aufgrund der Verschwiegenheitspflicht (§ 9 Kreditwesengesetz) ist es der BaFin jedoch nicht gestattet, solche Maßnahmen bekanntzumachen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung