Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ralf Faust am 27. Mai 2010
10522 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Solidaritätszuschlag

Hallo Frau Merkel

Mich würde interessieren wie lange wir eigentlich noch den Soli zahlen müssen. Würde mich über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf faust

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. Juli 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Faust,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Solidaritätszuschlag ist nach wie vor zur Finanzierung der deutschen Einheit notwendig. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag beliefen sich im Jahr 2009 auf ca. 12 Milliarden Euro. Die Aufbauleistungen des Bundes für die neuen Länder liegen jedoch, ebenso wie in den Vorjahren, immer noch deutlich über den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag.

Natürlich ist Ihre Frage nachvollziehbar. Sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich mit dieser Frage befasst. Demnächst wird es erneut über den Solidaritätszuschlag entscheiden. Der Ausgang des Verfahrens ist abzuwarten.

Anfang 2008 hat das BVerfG eine Beschwerde gegen den Solidarzuschlag ohne Begründung verworfen. Bereits im Jahr 1999 hatte das BVerfG gleichfalls eine Beschwerde nicht angenommen, weil es ihr keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hatte. Den Nichtannahmebeschluss hat das BVerfG u.a. damit begründet, dass die maßgeblichen Verfassungsfragen, auf die es bei der Entscheidung ankomme, bereits in seiner Rechtsprechung geklärt seien. Bereits in früheren Entscheidungen sei festgestellt worden, dass eine Ergänzungsabgabe nicht befristet werden müsse. Ebenso seien die Grenzen der zulässigen Besteuerung bereits bestimmt. Darüber hinaus sei auch keine gewichtige Grundrechtsverletzung ersichtlich.

Vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte der Solidaritätszuschlag erhalten bleiben. Er bringt zum Ausdruck, dass alle deutschen Steuerzahler für die Entwicklung der neuen Länder einstehen. Seine Abschaffung würde von vielen Menschen als Absage an die gesamtdeutsche Solidarität empfunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung