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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Marvin Schröter am 03. August 2010
8814 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Zeitarbeit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ich bin derzeit in der Situation mich bewerben zu müssen. Nun fällt mir auf, dass es ausschließlich Angebote von Zeitarbeitsfirmen gibt. Mir ist zwar bekannt, dass dies hier schon einige male Thematisiert wurde, jedoch konnte ich keine Antwort auf Folgende Frage finden.

Hier aber nun meine konkrete Frage:

Wo liegen die Vorteile von diesen Firmen für den Arbeitnehmer und warum wurden sie eingeführt, wenn es doch vorher alles Problemlos Funktioniert hat. Der einzige für mich plausieble Grund ist das Mitverdienen der Firmen an der Arbeit der kleinen Leute (Ausbeutung)

MfG, M. Schröter (Ang. im öffentl. DIenst)

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. September 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schröter,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

1967 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das vollständige Verbot der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb hat der Bund die Arbeitnehmerüberlassung 1972 gesetzlich geregelt.

Die Bundesregierung ist gegenüber dem Deutschen Bundestag verpflichtet, regelmäßig über Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu berichten. Dabei hat sich (zuletzt im 11. Bericht vom Januar 2010) gezeigt, dass „Zeitarbeit Brücken in Arbeit baut für Menschen, die sonst schlechte Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Und sie sorgt auf Seiten der Unternehmen dafür, dass diese flexibler auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren können“.

Ergebnisse eines Forschungsvorhabens (des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums) 2008/09 bestätigen: 64 Prozent der in der Zeitarbeit beschäftigten Menschen waren vorher ohne Beschäftigung, darunter waren neun Prozent sogar noch nie vorher beschäftigt.

Zeitarbeit ist geeignet, Perspektiven zu schaffen. Der überwiegende Teil der ehemaligen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer arbeitet auch mittelfristig und ist nicht arbeitslos. Zwei Jahre nach Ende des Zeitarbeitsverhältnisses sind zwei Drittel der ehemaligen Zeitarbeitskräfte überwiegend oder vorübergehend in der Zeitarbeitsbranche tätig. Sie sind damit mittelfristig weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Gerade für Langzeitarbeitslose ist die Zeitarbeit eine Chance auf Arbeit. In über zehn Prozent der neu geschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse waren die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zuvor zwölf Monate und länger nicht beschäftigt.

Zeitarbeit bietet in der Regel voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sind genauso abgesichert wie alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Es gibt also eine Reihe von Vorteilen für Arbeitnehmer durch die Zeitarbeit.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten die aktuellen Entwicklungen in der Branche sehr genau unter die Lupe genommen. Derzeit befindet sich ein Referentenentwurf für die Zeitarbeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien der Bundesregierung. Dabei geht es um die Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008. Vermieden werden soll, dass das sinnvolle arbeitsmarktpolitische Instrument Arbeitnehmerüberlassung als „Drehtür“ genutzt wird, um die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und -nehmern abzusenken. Werden die Arbeitnehmer von ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder einem anderen Unternehmen des gleichen Konzerns als Zeitarbeitnehmer beschäftigt, müssen ihnen die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen gewährt werden wie der Stammbelegschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung