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Beantwortet
Autor Günter Klug am 14. Oktober 2010
12736 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Alkoholmissbrauch durch Jugendliche

Sehr geehrtte Frau Bundeskanzlerin,

hier meine Frage:

wir beklagen immer wieder den steten Alkoholkonsum Kinder und Jugendlicher, wann werden sie als Regierung Alkohol unter Verschluss stellen lassen, so das ein Zugriff durch Kinder und Jugendliche nur noch schwer möglich ist?

Die EU will den Gebrauch von Tabakwaren noch stärker reglementieren, wann werden diese Massnahmen auch für den Alkoholbereich durchgesetzt?

Da im Bereich von Hartz IV der Gebrauch von Alkohol und Tabakwaren aus den Lebenshaltungskosten herausgerechnet wurde, mit der Begründung, dass die Gesellschaft nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, sollten diese Bereiche der Sucht ( Alkohol, Rauchen, Drogen) auch nicht mehr als Krankheiten Anerkennung finden.

Fazit:

Dringender Handlungsbedarf im Umgang mit Suchtmitteln wie Alkohol, Rauchen und Drogen? Oder weiter wie bisher, die Gesellschaft kommt ja ohnehin für die Folgeleistungen (Suchttherapien usw.) auf!

Mit freundl. Gruss

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. November 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Klug,

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundeskanzlerin, die wir in ihrem Auftrag beantworten.

Mit dem Thema „Alkoholmissbrauch“ sprechen Sie ein gesellschaftlich bedeutsames Thema an. 25.700 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 20 Jahren wurden 2008 stationär behandelt. Seit der Ersterhebung im Jahr 2000 sind Alkoholvergiftungen damit um 170 Prozent gestiegen. Diese Zahlen sind in der Tat alarmierend. Diese Jugendlichen setzen ihre Gesundheit bewusst aufs Spiel. Und das nur, weil sie glauben, es sei gerade „in“, übermäßig Alkohol oder andere Drogen zu konsumieren.

Bund und Länder haben bereits eine Reihe von Gegenmaßnahmen ergriffen: So gibt es eine Sondersteuer für „Alkopops“, und Führerschein-Neulinge haben absolutes Alkoholverbot. Auch das Jugendschutzgesetz spricht eine klare Sprache: Kein Alkohol für Jugendliche unter 16, keine harten Alkoholika unter 18 Jahren.

Aber allein mit Gesetzen können wir das Problem nicht lösen. Deshalb setzt die Bundesregierung nicht auf schärfere Gesetze, sondern auf Vorbeugung und Aufklärung. Wichtig ist es auch, einen Bewusstseinswandel im Einzelhandel zu schaffen. Die freiwillige Selbstverpflichtung von Tankstellen- und Einzelhandelsverbänden, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Weitere Informationen dazu: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_160/nn_119...

http://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_160/nn_119...

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt junge Menschen vor Alkoholmissbrauch: - Die Jugendkampagne „NA TOLL!“ (www.bist-du-staerker-als-alkohol.de) wendet sich an unter 16-Jährige, die laut Jugendschutzgesetz noch gar keinen Alkohol trinken dürfen. Ziel der Kampagne ist es, eine kritische Einstellung zum Thema Alkohol zu fördern.

  • Die Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ (www.kenn-dein-limit.info) mit der Zielgruppe der 16- bis 20-Jährigen: In dieser Altersgruppe ist das Rauschtrinken besonders verbreitet. Ziel der Kampagne ist es, einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu fördern. Diese im Jahr 2009 gestartete Kampagne wird vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. unterstützt.

  • Die Erwachsenenkampagne (www.kenn-dein-limit.de) mit drei wesentlichen Zielen: Die Förderung eines risikoarmen Konsums von Alkohol bei Erwachsenen zum eigenen Gesundheitsschutz, das Bewusstmachen ihrer Vorbildfunktion gegenüber jungen Menschen und die Unterstützung ihrer Kompetenz, junge Menschen zu einem kritischen Umgang mit Alkohol zu befähigen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch im Internetangebot der Drogenbeauftragten: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_178/nn_119...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung