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Beantwortet
Autor Daniela Pauls am 04. November 2010
9085 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Elterngeld nur für Hartz 4 gestrichen oder auch ALGI?

Frau Bundeskanzlerin,

zur Zeit heißt das Thema ja Eltergeldabschaffung für Hartz4 Empfänger. Ich werde meine Ausbildung im März abgeschlossen haben und im Mai ein Kind zur Welt bringen.
Aus betrieblichen Gründen wird mich mein Ausbildungsbetrieb nicht übernehmen können und ich werde Arbeitslos sein, bekomme ich dann trotzdem Elterngeld?

Zwischenzeitlich einen Job zu finden (für 1 1/2 Monate) ist ja unwahrscheinlicher als im Lotto zu gewinnen.
Zudem ich dann wohl endlich meinen Elternzeitanspruch für meine große Tochter (1 Jahr 6 Monate) in Anspruch nehmen werde. Ich habe für sie leider keinen geeigneten Kindergartenplatz da mir die Ausländerquote in den öffentlichen Kindergärten zu groß ist und zu viele Erzieher auf ein Kind kommen (25 Kinder = 1 Erzieher)
und so werden das nie die benötigten Ingeneure etc.

Im Übrigen finde ich die Umbenennung von Hartz 4 überflüssig denn letztenendes ist es ja das gleiche mit nur einem anderen Namen und kostet unnötig Geld.

Gebt lieber mehr Geld für die Bildung aus und das in den Kindergärten genügend Erzieher für die Kinder da sind und vor allem, dass es mehr Plätze in den Kindergärten und Kitas gibt. So kann man die Gewaltbereitschaft bei Kindern auch reduzieren da mehr Zeit für die Erzieher bleibt um sich um die Kinder zu kümmern.

Ach ich red ja eh nur gegen eine Wand.

Wie gesagt, ich würde gerne wissen ob ich nächstes Jahr Anspruch auf Elterngeld habe.

Vielen Dank für die Antwort im Voraus (vorrausgesetzt sie nützt etwas).

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Dezember 2010
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Pauls,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Aufrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern. Ausgenommen sind künftig nur diejenigen, die zuvor mehr als 250.000 Euro (Paare über 500.000 Euro) im Jahr verdient haben.

Das Elterngeld richtet sich generell danach, welches Erwerbseinkommen man zuvor erzielt hat. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent (ab 1.200 Euro 65 Prozent) des Einkommens, mindestens 300 Euro im Monat. Diesen Mindestbetrag erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen erzielt haben.

Allerdings wird Elterngeld – wie bereits Kindergeld – künftig auf Arbeitslosengeld II angerechnet. Denn für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf bereits durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Dies sind staatliche Leistungen, die nur erbracht werden, wenn und soweit der Bedarf der Familie nicht durch anderweitiges Einkommen gedeckt ist.

Genaue Auskünfte über Ihren Anspruch kann Ihnen die Stelle, die in Ihrem Bundesland für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zuständig ist, geben. Eine Übersicht über die Elterngeldstellen finden Sie hier: http://www.bmfsfj.bund.de/BMFSFJ/familie,did=88966.html

Auch die Bundesregierung findet, dass es eine wichtige Aufgabe ist, mehr Plätze in Kindergärten zu schaffen. Aus diesem Grund stellt der Bund gemeinsam mit den Bundesländern und den Kommunen viel Geld zur Verfügung. Damit sollen bis zum Sommer 2013 bundesweit für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze geschaffen werden.

Auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums finden Sie einen Überblick über Leistungen und Förderung für Familien: http://www.bmfsfj.bund.de/BMFSFJ/Familie/leistungen-und-f...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung