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Beantwortet
Autor Gerd Witzel am 15. November 2010
16703 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

GEZ-Gebühr: Werbung nach 20 Uhr auch bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Sehr gegehrte Frau Kanzlerin,

jeder Bürger, der ein Fernseh- oder Rundfunkgebühr besitzt, muss eine monatliche GEZ-Gebühr von ca. 20€ an das öffentlich-rechtliche Fernsehen zahlen. Noch! Denn man munkelt, dass jeder HAUSHALT eine noch höhere Gebühr bezahlen wird. Das sind Millionen € monatlich. Davon bekommen, wie letztens in der Presse berichtet, die beiden Intendantinnen von RBB und WDR ein Gehalt von jährlich je 250 000€.
Frage: Warum verbietet die Regierung den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern nach 20 Uhr Werbung auszustrahlen?
Mich würde die Werbung nicht stören.
Damit wären doch hohe Einnahmen garantiert und die GEZ-Gebühren könnten gesenkt oder ganz abgeschafft werden.
Die privaten Sender machen es uns doch vor, denn sie erheben keine Gebühren von den Zuschauern, sondern finanzieren sich selbst. Aus der Anfangszeit, als sie nur triviale amerikanische Filme zeigten, sind sie längst heraus. Sie produzieren heute aufwendige Unterhaltungsshows, Comedy, sehr interessante Dokumentationen für jeden Geschmack.
Ich möchte hier nur einige nennen: RTL, Pro 7, Kabel 1, Vox...
Und das alles ohne Zwangsgebühren.
Ich merke seit einiger Zeit, dass ich immer häufiger die privaten Sender auf der Fernbedienung wähle, und z.B. ARD und ZDF nur zu den Nachrichtenzeiten einschalte.
Es gab bei den öffentlich-rechtlichen "Flaggschiffen" auch gute Quizshows. Nur wenn ich heute sehen muss, dass man Kandidaten Millionen € als Gewinn "hinterher wirft", fehlt mir das Verständnis, wie mit unseren GEZ-Gebühren umgegangen wird!
Ich glaube, dass sich schon viele Bürger unseres Landes dieselben Gedanken gemacht haben und einige, wie sie mir selbst berichteten, deshalb zu "Schwarzsehern" geworden sind.
Warum lassen Sie Werbung nach 20 Uhr bei den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht zu und warum sollen "Haushaltsgebühren" eingeführt werden?

Hochachtungsvoll

Gerd Witzel

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Dezember 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Witzel,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Vorweg: Für den inländischen Rundfunk sind in Deutschland nicht der Bund, sondern die Länder zuständig. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz. Nicht Bundesgesetze, sondern Staatsverträge, die zwischen allen 16 Bundesländern geschlossen worden sind, regeln die Rechtsgrundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Darum kann die Bundesregierung auf Themen wie die Finanzierung des Rundfunks, die Rundfunkgebühren oder Werbebeschränkungen keinen Einfluss nehmen. Ansprechpartner wäre die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz.

Nun zu Ihren Fragen, die wir nur in allgemeiner Form beantworten können:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird vorrangig über Gebühren finanziert und nur eingeschränkt über Werbeeinnahmen. Dieser Grundsatz leitet sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab und ist im sogenannten Rundfunkstaatsvertrag festgelegt. Unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen, sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein Programm anbieten können, das die Bevölkerung umfassend mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung versorgt.

Die Bundesländer haben daher konkrete Grenzen für Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Unter anderem gilt die Regel, die Sie angesprochen haben: Nach 20.00 Uhr, an Sonntagen und an Feiertagen, die im ganzen Bundesgebiet gelten, darf keine Werbung gezeigt werden.

Die Haushaltsabgabe soll nach dem Willen der Bundesländer ab 2013 gelten und die bisherige GEZ-Gebühr ersetzen. Im Juni dieses Jahres haben sich alle Länder auf diese Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland geeinigt. Den Staatsvertrag, der die Änderung regelt, wollen die Ministerpräsidenten am 15. Dezember unterzeichnen. Danach müssen ihn noch alle Bundesländer ratifizieren.

Ab dem 1. Januar 2013 soll dann jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen. Die Gebühr soll nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern pro Haushalt anfallen. Bei Betriebsstätten richtet sich der Betrag nach der Beschäftigtenzahl.

Mit dieser Reform wollen die Länder ein System zur Rundfunkfinanzierung einführen, das einfacher ist: Die Gebührenzahler werden nicht mehr so stark kontrolliert. Der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten verringern sich deutlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung