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Beantwortet
Autor Nicole Richen am 13. Dezember 2010
9828 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Wie soll das mit 300 Euro weniger gehen?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich wüsste gerne wie es sein kann, dass ich, obwohl ich eine feste Stelle für 25 Stunden habe, aber in Elternzeit bin (Hartz 4 beziehe ich, weil das Elterngeld nicht ausreicht) ab Januar 300 Euro weniger bekommen soll, weil diese auf mein Elterngeld angerechnet werden.
Ich dachte unserem Sozialstaat liegt etwas daran, dass man Kinder bekommt und Arbeit hat.

Für mich bedeutete die Geburt meines Kindes bis jetzt nur finanzielle Rückschläge. Oft weis ich nicht, wie ich über den nächsten Monat kommen soll. Wie soll das mit 300 Euro weniger gehen?

Auf Antwort wartend ...
Nicole

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. Januar 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Richen,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit dem 1. Januar 2011 wird das Elterngeld beim Arbeitslosengeld II grundsätzlich voll als Einkommen berücksichtigt. Aber es gibt eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag.

Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, das auch für die Elterngeldberechnung zu Grunde gelegt wurde, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei, das heißt, es steht zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung.

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, haben Sie Anspruch auf einen Elterngeldfreibetrag. Dies sollten Sie unbedingt über Ihre zuständige ARGE oder das Jobcenter klären lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung