Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ralph Kostrow am 03. Januar 2011
12410 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Deutsches Sorgerecht verstößt gegen Menschenrecht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum werden in unserem Land die Menschenrechte mit Füßen getreten, wo Sie doch ständig andere darüber belehren wollen?
Warum werden Väter systematisch von der elterlichen Verantwortung ausgeschlossen? Kinder werden in unserem Land zu Scheidungshalbweisen, die oft auf einen Elternteil, meist den Vater verzichten müssen.
Wir haben einen Gesetzgeber, der bis jetzt die Rechte der Väter und Kinder missachtet.

Aus diesem Grund wurde kein Staat in Europa so oft in Straßburg wegen Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht verurteilt, wie Deutschland !
Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass das deutsche Sorgerecht gegen das Menschenrecht verstößt: Väter werden in ihrem Grundrecht auf Familie verletzt.

Die Union beharrt aber weiter auf der sogenannten Antragslösung und eine Neuregelung wird durch Sie immer weiter verschleppt.

Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21.12.2010 zeigt zum wiederholten Male, dass Deutschland sein Familienrecht nur dann reformiert, wenn es dazu gezwungen wird.

Väter müssen bei Gerichten als Bittsteller auftreten, wenn sie das Sorgerecht für Ihre Kinder bekommen wollen. Warum fordert kein Gericht von Müttern Beweise für Ihre Kompetenz? Nur die Väter müssen belegen, dass Sie mit einem Kind gut umgehen können.

Und warum wird in fast allen Trennungsfällen der wichtigste Teil der Personensorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auf die Mutter übertragen?

Einen nennenswerten Beitrag zur Erziehung können Väter so nicht leisten.

Der Vater wird in unserem Land zu einer Randfigur degradiert der selten da ist und gerade kleine Kinder definieren ja Liebe auch über die Zeit die man mit Ihnen verbringt.
Der Kindermangel in unserem Land hat ganz bestimmt auch etwas mit der Heroisierung der alleinerziehenden Mutter und Entwertung der Vaterschaft zu tun.

Das in unserem Land in der Familienpolitik und im Familienrecht etwas gewaltig schief läuft, sieht man nicht nur an den Geburtenzahlen. Sehen Sie sich die Familienpolitik in anderen europäischen Ländern, oder z.B. in Australien an. Dort gibt es ein Familienrecht, was den Namen auch Wert ist.

Ein Kind kostet eben nicht nur bei der Mutter Geld!
Warum muss ich den kompletten Barunterhalt für den Kindesunterhalt begleichen, unabhängig davon, wie oft ich meine Kinder bei mir habe. Die Einteilung in Kinderbesitzenden und in Zahlemann muss endlich aufhören.
Zu alldem kassiert auch das Finanzamt an einer gescheiterten Beziehung mit Kindern kräftig mit. Der deutsche Staat bereichert sich zum Nachteil der Kinder!

Obwohl der deutsche Staat, im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern, die höchsten Unterhaltsregelsätze zu Grunde legt, werden von Trennung und Scheidung betroffene Väter steuerlich massiv benachteiligt.

Warum werden Kinder von zahlungsunfähigen Vätern nur mit einem Unterhaltsvorschuss für höchstens sechs Jahre unterstützt? Dies ist eine Ungleichbehandlung gegenüber Kindern von zahlungsfähigen Vätern, die wesentlich mehr erhalten. Der Staat sollte sich an der Höhe orientieren, die er den zahlungsfähigen Vätern auferlegt. Die Einstellung der Zahlung ab dem 12. Lebensjahr, wird mit dem geringeren Betreuungsaufwand begründet. In der Düsseldorfer Tabelle geht man aber vom Gegenteil aus.

Das Kinder bei Ihnen keine Lobby haben, sieht man an der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

1. Wann wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Altersgrenze im Unterhaltsvorschussgesetz auf 14 Jahre vorlegen?

Ihre Antwort:

„Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze befindet sich in der Ressortabstimmung. Die weitere Abstimmung ist derzeit aufgrund der angespannten Haushaltslage ausgesetzt worden.“

Für Ihre Kriege und Ihre Lobbyisten treiben Sie den Deutschen Staat in den Ruin, aber für Kinder ist kein Geld übrig.

Ich kann nicht mehr erkennen, dass das christliche Menschenbild noch der Orientierungsmaßstab der CDU sein soll.

Über eine konkrete Antwort, ohne die üblichen Worthülsen, würde ich mich freuen.


Mit freundlichen Grüßen

Ralph Kostrow

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Januar 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Kostrow,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Bundesjustizministerium arbeitet zur Zeit an einer gesetzlichen Neukonzeption des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern. Ziel ist, immer dann zur gemeinsamen Sorge der Eltern zu gelangen, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht.

Eine sehr aktuelle Liste häufig gestellter Fragen mit Antworten zum Sorgerecht und den neuen Möglichkeiten für betroffene Väter hat das Bundesjustizministerium hier veröffentlicht:

http://www.bmfsfj.bund.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/pu...

Weitere Informationen des Bundesjustizministeriums zum Sorge- und Umgangsrecht finden Sie hier:

http://www.bmj.de/enid/b5f030d22377638f8fa7810dbce30717,b...

Zur Neuregelung des Unterhaltsvorschusses zitieren Sie aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine parlamentarische Anfrage. Hier wird allerdings auch darauf verwiesen, dass eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geschätzte Mehrkosten von 230 Millionen Euro zur Folge hätte. Zwei Drittel davon hätten die Länder zu tragen. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage wird der entsprechende Gesetzentwurf nicht weiter verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung