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Beantwortet
Autor Elke Witschak am 04. April 2011
13575 Leser · 6 Kommentare

Soziales

Bildungspaket auch für Kinder in betreutem Wohnen?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mein Partner hat für seine Kinder das alleinige Sorgerecht. Allerdings befinden sich die Kinder durch das Jugendamt in einer betreuten Einrichtung. Gilt das Bildungspaket auch für solche Kinder? Der Antrag für die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt für eine Tochter wurde bereits vom Jugendamt (Landeshauptstadt Magdeburg) und vom Jobcenter abgelehnt. Haben solche Kinder nicht die selben Rechte wie Kinder aus normalen Familien? Auch beim Schulgeld hatten wir bereits eine Ablehnung zu unserem Antrag mit dem Hinweis, die Kinder wohnen nicht beim Sorgeberechtigten.

Ich hoffe auf eine positive Aussage, denn mein Partner und ich befinden uns Beide im Arbeitslosengeld II und auch wir würden gern diese Kinder, trotz betreutem Wohnen in Obhut des Jugendamtes, in den Genuss des Bildungspaketes kommen lassen.

Hochachtungsvoll

Elke Witschak

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Mai 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Witschak,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir können nicht beurteilen, ob die Kinder Ihres Lebensgefährten bedürftig sind. Das können nur die zuständigen Behörden vor Ort prüfen. Es könnte eine Rolle spielen, ob der Anspruch durch Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe abgedeckt ist oder die Kinder ein Einkommen haben.

Ansprechpartner für das Bildungspaket sind die Kommunen. Für Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld-Bezieher ist im Regelfall die Kommune im Jobcenter zuständig, in allen anderen Fällen (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag) nennen Stadt- oder Gemeindeverwaltung den zuständigen Ansprechpartner.

Ein Hinweis: An vielen Schulen gibt es Fördervereine, die Klassenfahrten oder ähnliches unterstützen. Nicht nur Klassen können Zuschüsse bekommen, sondern auch einzelne Schüler.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Hans-Joachim March
    am 09. April 2011
    1.

    Ich finde, dieses Thema sollte nicht einfach unbeachtet werden. Wie viele Kinder leben in betreuten Einrichtungen, weil das familiäre Umfeld es nicht zuließ. Diese Kinder sind schon durch diese Tatsache bestraft genug, weil sie nicht in einer intakten Familie aufwachsen können. Leider sind die Jugendämter durch begrenzte Haushaltsmittel nicht in der Lage, Klassenfahrten oder das Schulgeld zu übernehmen. Sind diese Kinder dann Menschen zweiter Klasse und haben keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme solcher Leistungen? Das wäre doch sicher überlegenswert.

  2. Autor P. Stahnke
    am 12. April 2011
    2.

    Als privater Speiseanbieter in einer Lernbehinderten Schule betreue ich seit 2002 etwa 50% der Schüler. Seit Beginn meiner Tätigkeit halte ich den Essenpreis konstant ( ca. € 2 )- trotz Erhöhung von Mehrwertsteuer, Treibstoffpreis und Preise der Rohstoffe. Damit konnte ich vielen Schülern die Teilnahme an einem vollwertigen Mittagessen ermöglichen.
    Schüler aus dem betreuten Wohnen erhielten bisher einen Zuschuss von € 0,85 je Essen von der Stadt Halle/S. Mit Einführung des Bildungspaketes fällt dieser natürlich ersatzlos weg, und diese Schüler werden bestraft.
    Worauf müssen sie verichten, um ihr Essen zu finanzieren?
    Schade !

  3. Autor Elke Witschak
    am 13. April 2011
    3.

    Ich finde es traurig, was über den Köpfen der Kinder hinweg beschlossen wird. Sie können doch wirklich nichts für ihr "nicht normales" Leben. Überall werden Gelder bereitgestellt für irgendwelche anderen Dinge, aber die Kinder im eigenen Land bleiben wie immer auf der Strecke. Besonders trifft es ja die Kinder in betreuten Einrichtungen. Kein Elternhaus und keine Unterstützung, damit auch sie Freude am Leben finden. Ist das etwa kinderfreundlich?

  4. Autor Erhard Jakob
    am 26. April 2011
    4.

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass solche Anträge abgelehnt werden. Natürlich darf das Geld nicht den Eltern ausgezahlt werden, dessen Kinder *im Betreuten* wohnen. Hier muss das Geld natürlich
    an den Betreuer ausgezahlt werden. Bzw. der Betreuer muss
    im Namen der Kinder diese Anträge stellen. Ich kann mir
    wirklich nicht vorstellen, dass diese Kinder von Amts
    wegen benachteiligt werden.

  5. Autor Elke Witschak
    Kommentar zu Kommentar 4 am 26. April 2011
    5.

    Ich würde solche Sachen nicht schreiben, wenn ich keine schriftlichen Beweise habe. Zwischenzeitlich haben wir auch für das 2. Kind für die Klassenfahrt eine Ablehnung erhalten. Die Stadt Magdeburg, insbesondere das Jugendamt, hat die Übernahme der Kosten abgelehnt aus dem Grund, das die Haushaltslage angespannt sei. Vom Jobcenter erhielten wir die Ablehnung mit der Begründung, die Kinder beziehen keine Leistungen. Wir hatten versucht, die Kinder über unsere Bedarfsgemeinschaft ebenfalls in den Genuss des Leistungspaketes zu kommen, aber leider. Damit die Kinder doch zur Klassenfahrt können, wurde uns folgender Vorschlag unterbreitet: ein Teil des Geldes finanziert das Kind vom Taschengeld, welches es monatlich vom Jugendamt erhält, den zweiten Teil übernimmt die Einrichtung, in dem Fall die Diakonie und den dritten Teil sollen wir aus Hartz IV-Leistungen übernehmen. Bei 6 Kindern, die es betreffen würde, kommt auf uns eine große Menge zusätzlicher Kosten zu und keiner fragt, woher wir das nehmen sollen. Die Kinder werden benachteiligt, weil sie das Taschengeld nicht dafür verwenden können, um sich mal einen Wunsch zu erfüllen, z. Bsp. ein Fahrrad. Nennen Sie soetwas als "nicht benachteiligt"? Ich schon.

  6. Autor Karl Eduard Schmidt
    am 01. Mai 2011
    6.

    Hallo, für Betreuung aufgrund Erwerbsminderung durch psychologischer Erkrankung gibt es zusätzliche Leistungen. Hierzu zählt die Arbeit in einer Werkstatt von z. B. Lebenshilfe oder Caritas/Diakonie. In den Städten bis zu Bundesbehörden gibt es Behindertebeauftragten.
    Besondere Gesetze wie § 41 neuntes Sozialgesetzbuch regeln kostenlose Weiterbildung bei z. B. VHS und es gibt ein festes Budget.
    Viele in betreutes Wohnen wissen wenig über Zusatzleistungen und Auskunftpflicht der Betreuer bei Anfragen. Fragen, fragen und fragen !!!
    Dieses Jahr gab es in Köln zum zweiten Mal die Infobörse für Werkstätten und Angebote körperliche/psychologische Behinderte.
    Als Behörde weise ich auf das Informationsrecht hin durch die Staatsverwaltung.
    Viel Spass noch im Internet

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