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Beantwortet
Autor Rebekka Ewerwahn am 09. Juni 2011
10029 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Meeresbewohnerschutz vor Dezibel und Volt

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

aufgrund der horrenden Gefahren durch Atomkraft (Atomkraft - nein danke) werden Meeres-Windkraftanlagen gebaut.

Ihre Fundamente werden mit 1000-den von Schlägen in den Unterwasserboden gerammt, wobei pro Schlag 240 Dezibel (Düsenflugzeug=120) erreicht werden. (http://www.nabu.de/themen/meere/windparks/12138.html)

Fische kommunizieren auch über akustische Signale. (http://www.pressetext.com/news/20021218002)

Fische haben ein Bewußtsein und starkes Schmerzempfinden. (http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,749108,00.html).

Der infernalische Baulärm wird Gehör, Kiemen und Schwimmblasen der Fische zerstören.

Fischarten „nutzen das Magnetfeld der Erde als Orientierungshilfe. Die innerhalb der Windparks und bis zum Land verlegten Elektrokabel" erzeugen elektrische und magnetische Felder, die die Tiere orientierungslos machen.
(http://www.ikzm-d.de/inhalt.php?page=119,2930)

Lebensgefahr besteht auch für die Nord- /Ostsee-Schweinswale:

Kälber werden von ihren Müttern getrennt.
(http://www.delphinschutz.org/wissen/meeressaeuger/offshor...)

Das empfindliche Gehör und auch die inneren Organe der Meeressäuger werden schwer beschädigt. Folgen:

Die Wale können nicht mehr miteinander kommunizieren - das führt u.a. zu weniger Nachwuchs.

Die Wale verhungern, denn sie können mit ihrem Schallortungssystem (u.a. Sonar) keine Nahrung mehr finden.

Die Wale sind ohne ihr funktionierendes Ultraschallsystem orientierungslos.

Die Wale sterben, denn sie bekommen sowohl durch den Schalldruck als auch durch Fluchtverhalten die Taucherkrankheit. (http://www.handelsblatt.com/technologie/forschung-medizin...)

Es wurde bewiesen, daß Walstrandungen durch Lärm (auch durch militärisches Sonar) verursacht werden.

Wird es für Bau und Betrieb von Meeres-Windkraftanlagen zukünftig Gesetze geben, die die Sinnesorgane der Meeresbewohner (Gehör/Gehör für Ultraschall/Magnetsinn) und Aufzuchtzeiten berücksichtigen und die Tiere schützen, z.B. durch Schwerkraft-Betonfundamente (die nicht gerammt werden müssen), Befestigungen durch Bohrtechniken, schwimmende Fundamente oder andere Schallschutzmaßnahmen (z.B. Weiterentwicklung des großen Blasenschleiers), und wird es die nötige Abschirmung der Magnetfelder (z.B. der Kabel) geben?

Mit-freundlichen-Grüßen

Rebekka Ewerwahn

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. Juli 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Ewerwahn,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit der Offshore-Strategie der Bundesregierung von 2002 haben 50 Forschungsvorhaben die ökologischen Auswirkungen von Offshore Windenergieanlagen untersucht. Ein wesentlicher Schwerpunkt dabei war der Schutz der lärmempfindlichen Meeresbewohner vor dem Schall, der beim Einrammen von Pfeilern entsteht.

Das Forschungsvorhaben „MINOS – plus“ beispielsweise erforschte die Belastungsgrenzen für Schweinswale. Die Ergebnisse werden derzeit im Rahmen eines weiteren Forschungsvorhaben überprüft, das derzeit läuft.

Erforscht werden auch alternative Errichtungsmethoden für Offshore-Fundamente, die ohne das Einrammen von Pfählen auskommen. Dies sind zum Beispiel Schwerkraftgründungen, Bohrverfahren, schwimmende Fundamente und Sauganker. Bislang sind diese Arbeiten allerdings noch nicht so weit, dass die Technik auf dem Markt verfügbar wäre.

Parallel dazu werden im Rahmen des ESRA-Projektes (Evaluation von Systemen zur Rammschallminderung) Methoden erprobt, die den Rammschall verringern sollen:

  • Hydroschalldämpfer
  • Schallminderungsrohr (Noice Mitigation Screen)
  • Schallschutzschalen
  • Feuerwehrschlauchsystem
  • Blasenschleier.

Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Schweinswale bestehen aufgrund von internationalen Verpflichtungen wie OSPAR (zum Schutz des Nordatlantiks), ASCOBANS (zum Walschutz), FFH-RL (zum Europäischen Artenschutz). Auch nationale Gesetze wie beispielsweise das Bundesnaturschutzgesetz enthalten Schutzregelungen.

Weitere gesetzliche Regelungen sind deshalb aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung